Allgemeine Geschäftsbedingungen

NUTZUNG DER WEBSITE SEARATES.COM

Wer wir sind und wie Sie uns kontaktieren können

Diese Website www.searates.com (the Site) wird bereitgestellt von DP World Logistics FZE (we or us). Wir sind in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter der Lizenznummer 194452 für die Freihandelszone Jebel Ali registriert und haben unsere Geschäftsadresse im 5. Stock, Jafza 17, Freihandelszone Jebel Ali, Dubai, VAE.

Durch die Nutzung der Website akzeptieren Sie diese Bedingungen

Durch die Nutzung der Website bestätigen Sie, dass Sie diese Nutzungsbedingungen ( Terms ) akzeptieren und mit ihrer Einhaltung einverstanden sind.

Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Website nicht nutzen.

Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie dieser Bedingungen zum späteren Nachschlagen auszudrucken oder zu speichern.

By accessing the Site, you may link, access, and use other online platforms provided by us and/or our affiliated companies and organizations, including but not limited to DP WORLD TRADE FINANCE, CARGOES RUNNER and CARGOES FLOW. By using the Site, you consent to the sharing of information, including registration details and contact information, which is provided in connection with access to the Site, to such other affiliated companies and other platforms. The use of such other online platforms shall be subject to the terms and conditions, and privacy policies, which are published on such other platforms from time to time, and any other contracts or terms of service which may be required by the operators of such other platforms.

Indem Sie ein Lieferanten-/Frachtführer-/Spediteurskonto einrichten oder mit unseren Teammitgliedern über die Erbringung Ihrer Dienstleistungen kommunizieren, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir mit Fracht- und Logistikanfragen an Sie herantreten und Sie in unsere Verzeichnisse für Logistikdienstleister aufnehmen oder in unsere Netzwerke einbeziehen.

All subscriptions purchased from website do not include technical and customer support.

Es gibt weitere Bedingungen, die für Sie gelten können

Diese Bedingungen beziehen sich auf die folgenden zusätzlichen Bedingungen, die auch für Ihre Nutzung der Website gelten:

Unsere Datenschutzrichtlinie, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erheben oder die Sie uns zur Verfügung stellen, verarbeiten. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich mit dieser Verarbeitung einverstanden und garantieren, dass alle von Ihnen bereitgestellten Daten korrekt sind.

Jede Mitgliedschaftsvereinbarung(en), die Sie mit uns abschließen (Mitgliedschaftsvereinbarung).

Wir können Änderungen an diesen Bedingungen vornehmen

Wir ändern diese Bedingungen von Zeit zu Zeit. Jedes Mal, wenn Sie die Website nutzen möchten, überprüfen Sie bitte diese Bedingungen, um sicherzustellen, dass Sie die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen verstehen.

Wir können Änderungen an der Website vornehmen

Wir können die Website von Zeit zu Zeit aktualisieren und ändern, um Änderungen an unseren Produkten, den Bedürfnissen der Benutzer und unseren geschäftlichen Prioritäten Rechnung zu tragen.

Wir können die Website aussetzen oder zurückziehen

Wir garantieren nicht, dass die Website oder ihre Inhalte immer verfügbar sind oder ununterbrochen zur Verfügung stehen. Wir können die Verfügbarkeit der gesamten Website oder von Teilen davon aus geschäftlichen und betrieblichen Gründen aussetzen oder zurückziehen oder einschränken. Wir werden uns bemühen, Sie in angemessener Weise über die Aussetzung oder den Entzug der Website zu informieren, haften jedoch nicht für ein Versäumnis, dies zu tun.

Sie sind auch dafür verantwortlich, dass alle Personen, die über Ihre Internetverbindung auf die Website zugreifen, diese Nutzungsbedingungen und andere anwendbare Bedingungen kennen und einhalten.

Wie Sie die Website nutzen können

Wir sind Eigentümer oder Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an der Website und an dem auf ihr veröffentlichten Material. Die Website und das auf ihr veröffentlichte Material sind durch Urheberrechtsgesetze und -verträge auf der ganzen Welt geschützt. Alle diese Rechte sind vorbehalten.

Sie dürfen Kopien und Auszüge von Seiten der Website für Ihren persönlichen Gebrauch ausdrucken und andere Personen innerhalb Ihrer Organisation auf die auf der Website veröffentlichten Inhalte aufmerksam machen.

Sie dürfen die gedruckten oder heruntergeladenen Materialien in keiner Weise verändern und keine Illustrationen, Fotos, Video- oder Audiosequenzen oder Grafiken getrennt vom begleitenden Text verwenden.

Unser Status (und der von identifizierten Mitwirkenden) als Urheber von Inhalten auf der Website muss immer anerkannt werden.

Sie dürfen keinen Teil des Inhalts der Website für kommerzielle Zwecke nutzen, ohne eine entsprechende Lizenz von uns oder unseren Lizenzgebern zu erhalten.

Sie dürfen die Website nicht nutzen, um Informationen über andere Benutzer der Website zu sammeln.

Wenn Sie diese Bedingungen in irgendeiner Weise verletzen, erlischt Ihr Recht zur Nutzung der Website sofort und Sie müssen nach unserem Ermessen alle Kopien der von Ihnen erstellten Materialien zurückgeben oder vernichten.

Verlassen Sie sich nicht auf die Informationen auf dieser Website

Der Inhalt der Website dient lediglich der allgemeinen Information. Sie sind nicht als Ratschläge gedacht, auf die Sie sich verlassen sollten. Sie müssen professionellen oder fachlichen Rat einholen, bevor Sie auf der Grundlage des Inhalts der Website Maßnahmen ergreifen oder davon absehen.

Obwohl wir uns in angemessener Weise bemühen, die Informationen auf der Website zu aktualisieren, geben wir weder ausdrücklich noch stillschweigend Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte auf der Website.

Wir sind nicht verantwortlich für Websites, auf die wir verlinken

Soweit die Website Links zu anderen Websites und Ressourcen enthält, die von Dritten bereitgestellt werden, dienen diese Links lediglich Ihrer Information. Solche Links sind nicht als unsere Zustimmung zu den verlinkten Websites oder den Informationen, die Sie dort erhalten, zu verstehen.

Wir haben keine Kontrolle über den Inhalt dieser Websites oder Ressourcen und übernehmen keine Haftung für Inhalte oder Verluste, die durch die Nutzung solcher Websites Dritter entstehen.

Unsere Verantwortung für von Ihnen erlittene Verluste oder Schäden

Wir schließen unsere Haftung Ihnen gegenüber nicht aus, sofern sie rechtmäßig und nachgewiesen ist. Für die Haftung, die sich aus der Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen für Sie ergibt, gelten andere Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse, die in der jeweiligen Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegt sind.

Wir schließen alle stillschweigenden Bedingungen, Garantien, Zusicherungen oder sonstigen Bestimmungen aus, die für die Website oder deren Inhalte gelten.

Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, selbst wenn diese vorhersehbar sind, die im Rahmen von oder in Verbindung mit der Website entstehen:

  • die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Website;
  • den Verlust von Gewinnen, Verkäufen, Geschäften oder Einnahmen;
  • den Betriebsunterbrechung;
  • den Verlust der erwarteten Einsparungen;
  • den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Firmenwert oder Ruf; oder
  • alle indirekten oder Folgeschäden oder Verluste.

Wir sind nicht verantwortlich für Viren und Sie dürfen diese nicht einschleppen

Wir garantieren nicht, dass die Website sicher oder frei von Fehlern oder Viren ist.

Sie sind für die Konfiguration Ihrer Informationstechnologie, Computerprogramme und Plattform für den Zugriff auf die Website verantwortlich. Sie sollten Ihre eigene Virenschutzsoftware verwenden.

Sie dürfen die Website nicht missbrauchen, indem Sie wissentlich Viren, Trojaner, Würmer, Logikbomben oder anderes bösartiges oder technologisch schädliches Material einführen. Sie dürfen nicht versuchen, sich unbefugten Zugang zur Website, zum Server, auf dem die Website gespeichert ist, oder zu einem mit der Website verbundenen Server, Computer oder einer Datenbank zu verschaffen. Wir werden einen solchen Verstoß den zuständigen Strafverfolgungsbehörden melden und mit diesen Behörden zusammenarbeiten, indem wir ihnen Ihre Identität offenlegen. Im Falle eines solchen Verstoßes erlischt Ihr Recht, die Website zu nutzen, sofort.

Software von Drittanbietern

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von Dritten hergestellte Software zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf "Browser"-Software, die ein Datensicherheitsprotokoll unterstützt, das mit dem von SeaRates verwendeten Protokoll kompatibel ist. Sofern von SeaRates nicht anders mitgeteilt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Software zu verwenden, die das Secure Socket Layer (SSL)-Protokoll oder andere vom Kunden akzeptierte Protokolle unterstützt, und die Anmeldeverfahren für Dienste, die solche Protokolle unterstützen, zu befolgen. Der Kunde erkennt an, dass SeaRates nicht dafür verantwortlich ist, den Kunden über Upgrades, Korrekturen oder Verbesserungen einer solchen Software zu informieren oder für die Kompromittierung von Daten, die über Computernetzwerke, die nicht im Besitz von SeaRates sind oder von SeaRates betrieben werden, oder über Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Internet, übertragen werden.

Regeln für die Verlinkung zur Website

Sie können auf unsere Homepage verlinken, vorausgesetzt, Sie tun dies auf eine Weise, die fair und legal ist und unseren Ruf nicht schädigt oder ausnutzt.

Sie dürfen einen Link nicht in einer Weise einrichten, die den Eindruck erweckt, dass wir in irgendeiner Form mit Ihnen in Verbindung stehen, Ihnen zustimmen oder Sie unterstützen, obwohl dies nicht der Fall ist.

Sie dürfen auf keiner Website, die Ihnen nicht gehört, einen Link zu dieser Website einrichten.

Die Website darf nicht in eine andere Website eingebettet werden, noch dürfen Sie einen Link zu einem anderen Teil der Website als der Startseite erstellen.

Wir behalten uns das Recht vor, die Genehmigung zur Verknüpfung ohne Vorankündigung zurückzuziehen.

Welches Landesrecht gilt bei Streitigkeiten?

Diese Bedingungen, ihr Gegenstand, ihr Zustandekommen und ihre Beendigung unterliegen den Gesetzen, die im Emirat Dubai gelten. Wir können gegen Sie wegen Verletzung dieser Bedingungen vor jedem zuständigen Gericht vorgehen.

Abfragen

Wenn Sie Fragen zur Anwendung dieser Bedingungen haben, wenden Sie sich bitte an uns

Preise für Versanddienstleistungen auf der Website

Alle Preise auf der SeaRates.com-Website für Frachttransporte werden einschließlich Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern angezeigt (vorbehaltlich der Änderung dieser Steuern), es sei denn, auf unserer Website oder in der Bestätigungs-E-Mail wird etwas anderes angegeben. Jeder Preis ist abhängig von der Verfügbarkeit des Transportmittels (Container/LKW/Wagen/Flugzeug/Schiff), dem Platz auf dem Schiff oder im Flugzeug und anderen Variablen, die vom Transportunternehmen am Tag der tatsächlichen Buchung bestätigt werden sollten.

Manchmal werden auf unserer Website günstigere Tarife für bestimmte Sendungen angeboten. Diese Tarife von Spediteuren und Frachtführern können jedoch besonderen Einschränkungen und Bedingungen unterliegen, z. B. in Bezug auf Stornobuchungen. Bitte prüfen Sie den Tarif und die Tarifdetails vor Ihrer Buchung sorgfältig auf solche Bedingungen.

Aufgrund der Marktvolatilität in bestimmten Regionen der Welt sollten Sie bedenken, dass Schiffsraum und Ausrüstung knapp sind und die Gültigkeit der Tarife von ETD abhängen kann.

GRI (General Rate Increase) oder EIS/CIC (Equipment Imbalance Surcharge) in der Hochsaison und andere unvorhergesehene Zuschläge, die von den Fluggesellschaften nicht angekündigt wurden, sind in den aktuellen Tarifen nicht enthalten und können später nach ETD hinzugefügt werden, wenn eine solche Erhöhung stattfindet.

Außerdem erheben die Spediteure häufig einen Übergewichtszuschlag für schwere 20'ST-Container (>18t), der sich möglicherweise nicht in den angezeigten Standardtarifen widerspiegelt und zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung bestätigt wird.

Stornierung der Buchung

Bei einem Stornierungsantrag kann die Sendung unter Berücksichtigung der vom Dienstleister (Spediteur, Frachtführer) erhobenen Kosten teilweise oder vollständig erstattet werden. Erstattungen werden vom SeaRates.com Finanzteam bearbeitet, nachdem eine Stornierungsanfrage gestellt wurde. SeaRates erhebt zusätzlich eine pauschale Stornierungsgebühr von 25 $ pro Einheit (Container, LKW, Waggon usw.).

Haftung für den Versand

SeaRates ist nicht verantwortlich für die Seetransitzeit, wenn sie von der angegebenen Zeit abweicht. Der Kunde stellt SeaRates von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Schäden, Kosten, Verspätungen, Kosten und / oder Ausgaben frei, die SeaRates, seinen Subunternehmern, Mitarbeitern, Agenten oder dem Eigentümer der Ladung während des Transports infolge von Hindernissen, Verspätungen, Aussetzungen, Zollaktionen, Inspektionen, Terminalgebühren, Beendigung oder Intervention des Transports von Waren entstehen.

Verfolgung von Sendungen

Tracking System auf der SeaRates-Website ist eine Anreicherung mehrerer Datenquellen (EDI, API, AIS, Bahn, Terminal, Daten von Transportunternehmen und Spediteuren usw.), die ein möglichst vollständiges Bild der aktuellen Frachtbewegungen bietet.

Tracking System ist eine attraktive Anwendung, um Ihre Website-Besucher zu bedienen und ihnen einen einzigartigen Service zu bieten, um Container, BOL oder Buchungen von allen Reedereien an einem Ort zu verfolgen. Wie Sie wissen, stellt jeder Verlader die berühmteste Frage in der Logistikbranche: "Wo ist mein Container?", und diese Anwendung kann jeden Besucher dazu bringen, auf Ihre Website zurückzukehren und ihn in Zukunft in echte Kunden umzuwandeln, um Ihren Umsatz zu steigern; oder Ihnen helfen, Ihre Sendungstransparenz zu verbessern, indem Sie API mit Ihrem bestehenden System verbinden.

Preise für IT-Lösungen

Alle Gebühren für SaaS-Abonnements, API- und iFrame-Integrationen, die auf der Integrationsseite veröffentlicht oder von unserem Vertriebsteam angegeben werden, gelten bis zum Ende eines jeden Monats und können jeden Monat überprüft werden. Standardmäßig sind Ihr Abonnement, Ihr Volumen und Ihre Preise bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums gültig. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu überprüfen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Marktveränderungen oder anderen objektiven Gründen. Wenn dies mitgeteilt wird, werden die geänderten Preise ab dem 1. des Monats, der auf die Mitteilung der Änderung folgt, in Kraft gesetzt. Es gibt keine Begrenzung für die Preisänderung, und sie kann entweder 100 %+ mehr oder 100 %+ weniger für den nächsten Zeitraum oder in beliebigem Umfang oder Verhältnis gemäß der internen Preispolitik sein.

Erkennen und Melden von Spam, unangemessenen und missbräuchlichen Inhalten

Bei SeaRates dulden wir keine unangemessenen Aktivitäten oder Verhaltensweisen wie Spam, Belästigung, Betrug und Fehlinformationen. Wir haben professionelle Community-Richtlinien, die festlegen, welche Aktivitäten auf der Plattform akzeptabel sind und welche inakzeptabel sind und gestoppt werden können.

Umfang unserer Dienstleistung

Über die Website stellen wir (SeaRates.com und seine angeschlossenen (Vertriebs-)Partner) eine Online-Plattform zur Verfügung, über die alle Containertypen (20'ST, 40'ST, 40'HQ, 20'RF, ...), Verschiffungstarife für Buchungen bewerben können, und über die Besucher der Website solche Buchungen vornehmen können.

Mit einer Buchung über SeaRates.com gehen Sie ein direktes (rechtsverbindliches) Vertragsverhältnis mit dem Spediteur ein, bei dem Sie buchen.

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Buchung vornehmen, fungieren wir ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und den Spediteuren, indem wir die Details Ihrer Buchung an den jeweiligen Versanddienstleister übermitteln und Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail für und im Namen des Versanddienstleisters zusenden.

Bei der Erbringung unserer Dienstleistungen basieren die von uns offen gelegten Informationen auf den Informationen, die uns von Reedereien zur Verfügung gestellt werden. Somit erhalten die Spediteure Zugang zu einem Extranet, über das sie für die Aktualisierung aller Tarife, Verfügbarkeiten und anderer Informationen, die auf unserer Website angezeigt werden, voll verantwortlich sind.

Obwohl wir bei der Ausführung unserer Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt vorgehen, werden wir nicht prüfen, ob und können nicht garantieren, dass alle Informationen korrekt, vollständig oder korrekt sind, noch können wir für etwaige Fehler haftbar gemacht werden.

Jeder Versanddienstleister bleibt zu jeder Zeit für die Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der auf unserer Website angezeigten (tarifbeschreibenden) Informationen (einschließlich der Tarife und der Verfügbarkeit) verantwortlich. Unsere Website stellt keine Empfehlung oder Befürwortung der Qualität, des Serviceniveaus oder der Qualifikation eines der angebotenen Dienste dar und sollte auch nicht als solche betrachtet werden.

Es ist Ihnen nicht gestattet, Inhalte oder Informationen, Software, Produkte oder Dienstleistungen, die auf unserer Website verfügbar sind, weiterzuverkaufen, zu deep-linken, zu verwenden, zu kopieren, zu überwachen (z.B. Spider, Scrape), anzuzeigen, herunterzuladen oder zu reproduzieren.

Rückgaberecht

Auf SeaRates gekaufte Produkte oder Dienstleistungen können nicht zurückerstattet werden, auch wenn sie nicht genutzt werden oder das Konto auf Wunsch des Kontoinhabers gelöscht wird. Sie können gerne Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen stellen, bevor Sie kaufen.

Gebühren und Forderungen

Alle Anträge auf Stornierung von Gebühren werden von unserer technischen Abteilung und unserer Rechtsabteilung geprüft. Wenn Sie eine betrügerische Behauptung über eine nicht autorisierte Kartennutzung aufstellen, werden wir dies den Kreditkartendiensten melden. Diese Meldung kann zur Stornierung Ihrer Kartendienste führen, negative Informationen in Ihre Kreditauskunft aufnehmen und möglicherweise strafrechtliche Anklagen gegen Sie nach sich ziehen.

GDPR Verordnung

SeaRates handelt in Übereinstimmung mit der GDPR-Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung), veröffentlicht unter eur-lex.europa.eu

Marketingpolitik

Wenn Sie ein Konto auf dieser Website haben, stimmen Sie zu, automatische System-E-Mails, Marketing-Kampagnen und andere Benachrichtigungen von uns zu erhalten, es sei denn, Sie melden sich von der spezifischen E-Mail-Liste ab oder löschen Ihr Konto. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass wir Sie für Support und andere Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Website oder geschäftlichen Aktivitäten mit uns kontaktieren können.

LOGISTIKDIENSTLEISTUNGEN - ÖFFENTLICHE VEREINBARUNG MIT DEM KUNDEN

Sie oder Ihr Unternehmen (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet); und SEARATES FZE mit eingetragenem Sitz in PO Box 17000, JAFZA 17, 5TH Floor, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (“SeaRates”);

(jeweils eine "Partei” und gemeinsam die "Parteien”)

Haben sich wie folgt auf die Bereitstellung von Logistikdienstleistungen geeinigt:

Hintergrund

Der Kunde möchte SeaRates als Erbringer der Dienstleistungen (wie unten definiert) ernennen, und SeaRates erklärt sich bereit, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags zu erbringen.


Vereinbarte Bedingungen


  1. DIENSTLEISTUNGEN

    1. SeaRates erbringt die im Antrag beschriebenen Buchungsdienstleistungen für See-, Land- und/oder Lufttransporte (die Dienstleistungen") in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und mit aller angemessenen Kompetenz und Sorgfalt. Im Rahmen der oben genannten Dienstleistung oder unabhängig davon erteilt der Kunde SeaRates Anweisungen und vertraut auf SeaRates, und SeaRates verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden den Transport, die Spedition und die logistische Dienstleistung (die Dienstleistungen"), die Beförderung von Gütern innerhalb, nach oder aus den im Antrag angegebenen Gebieten (einschließlich internationaler Strecken) sowie die Erbringung anderer Speditionsdienstleistungen für den Kunden zu organisieren, die zwischen den Parteien vereinbart werden können.
      1. "Antrag" ist ein Dokument (wie z.B. ein Buchungsformular oder Versandanweisungen), in dem der Name und die Menge der Fracht, ihre Eigenschaften, die Transportroute (Empfangsort, Ladehafen, Entladehafen, Ort der Frachtübergabe), das geplante Datum der Frachtübergabe durch den Absender und der ungefähre Zeitraum der Frachtübergabe an den Empfänger, die gewünschte Art des Transportmittels, die vollständigen und genauen Informationen über den Absender und den Empfänger und andere notwendige Informationen über die Organisation der Dienstleistung angegeben sind.
      2. Für die Zwecke dieses Vertrages gilt als Antrag jede schriftliche, formalisierte oder nicht formalisierte (jede freie Form, die jedoch alle notwendigen Elemente des Antrags enthält, die in der Unterklausel a) dieser Klausel angegeben sind) Nachricht, die vom Kunden per E-Mail (sowohl mit einem Dateianhang als auch mit einer reinen Textnachricht) oder durch einen anderen elektronischen Boten gesendet wird und die es SeaRates ermöglicht, eine solche Nachricht eindeutig und ohne Zweifel als die tatsächliche Absicht des Kunden oder einer Person, die im Namen des Kunden handelt, zu identifizieren, die Fracht innerhalb eines und/oder zwischen mehreren Ländern zu bewegen.
      3. Ein Antrag wird in der Regel nicht weniger als eine (1) Woche vor dem gewünschten Verlade- und/oder Versanddatum der Ladung gestellt.
      4. Ungeachtet des oben Genannten garantiert SeaRates nicht und ist nicht verantwortlich für die Verletzung der von den tatsächlichen Beförderern (zu Lande, zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene) erklärten Abfahrts- oder Ankunftsfristen der Ladung, für das Fehlen, die Verfügbarkeit oder die Möglichkeit des Zugangs auf dem Markt jeglicher Art von Transportmitteln, Containern und anderer spezifischer Ausrüstung, und für die Einhaltung des Verkehrsplans der tatsächlichen Beförderer.
      5. "Preisblatt" bedeutet das Preisblatt für den Service (Fracht und Gebühren), das von den Parteien durch den Austausch elektronischer Briefe festgelegt und vereinbart wird und das die Gültigkeit des Antrags hat.
    2. Hinweis und Haftungsausschluss: Hiermit wird erklärt, dass bei der Erbringung der Dienstleistungen die Verwendung der SeaRates-Marken in dieser Dienstleistungsvereinbarung, egal ob es sich um einen Firmennamen, einen Handelsnamen, eine Online-Buchungsplattform oder einen anderen Speditionsdienst handelt, in keiner Weise bedeutet, darauf hinweist und nicht standardmäßig so ausgelegt wird, dass ein anderes Unternehmen, das das Wort "SeaRates" im Namen trägt, direkt oder indirekt ein autorisiertes Vertretungsbüro, eine Agentur usw. ist. in keiner Weise impliziert, darauf hinweist und nicht standardmäßig dahingehend ausgelegt oder interpretiert werden darf, dass ein anderes Unternehmen, das das Wort "searates" in seinem Namen enthält, direkt oder indirekt eine autorisierte Vertretung, Agentur usw. von SEARATES FZE ist, unabhängig davon, ob das Wort "searates" allein oder als Teil eines anderen Wortes und einer anderen Schriftform (Schriftart, Größe, Feststelltaste usw.) verwendet wird, unabhängig davon, ob das andere Unternehmen ein Mitglied der DPW Group ist oder nicht, es sei denn, eine andere klare und eindeutige schriftliche Vereinbarung zwischen SEARATES FZE und einem anderen Unternehmen wurde getroffen.
      Aufgrund des Vorstehenden trägt SEARATES FZE keine Verantwortung und akzeptiert keine Ansprüche und Klagen, sowohl für Steuerverbindlichkeiten als auch für jegliche andere vertragliche oder außervertragliche Haftung gegenüber/von einer Regierungsbehörde und Körperschaft und/oder einem anderen kommerziellen oder nicht-kommerziellen Unternehmen aus irgendeinem Land für Handlungen oder Untätigkeit eines anderen Unternehmens, das das Wort "searates" in seinem Namen enthält;
    3. SeaRates unternimmt angemessene Anstrengungen, um vereinbarte Service-Levels oder KPIs einzuhalten.
    4. Der Kunde stellt SeaRates in den Anwendungen die bestmögliche und genaue Sichtbarkeit von Ladungen, Mengen, Aufträgen und anderen relevanten Informationen zur Verfügung, die in der Anwendung (Unterklauseln a) und b) von Klausel 1.1) aufgeführt sind. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SeaRates keine gefährlichen oder schädlichen Güter versenden.
    5. Alle Dienstleistungen und sonstigen Aktivitäten unterliegen in erster Linie den FIATA-Musterregeln für Speditionsdienstleistungen (als "FIATA-Regeln" bezeichnet und vorrangig), den Nutzungsbedingungen von SeaRates und den STANDARD TRADING CONDITIONS für Speditions- und Logistikdienstleistungen (als "STC" bezeichnet und zusätzlich zu den FIATA-Regeln), die auf https://www.searates.com/tos/#dp_world verfügbar sind, oder den auf Anfrage erhältlichen STC-Kopien, die von Zeit zu Zeit von SeaRates aktualisiert werden können. Die FIATA-Regeln und die STC sind die einzigen Bedingungen, zu denen SeaRates bereit ist, Geschäfte zu tätigen.
    6. Wenn SeaRates nur Carrier Management und/oder Carrier Booking Services anbietet, handelt SeaRates nur als Vermittler und ist nicht verantwortlich für die Ausführung von Dienstleistungen durch einen dritten Carrier, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
    7. Die Bedingungen der Haftung von SeaRates für die Handlungen der von SeaRates beauftragten Dritten (die eigentlichen Frachtführer) für die per See, LKW, Eisenbahn und/oder Luft transportierte Fracht unterliegen den FIATA-Regeln und den AGB.
  2. SCOPE

    1. Die Parteien können sich gegenseitig Verbesserungen oder Änderungen an den Dienstleistungen vorschlagen, die von den Parteien nach Treu und Glauben zu erörtern sind.
    2. SeaRates ist nur dann verpflichtet, geänderte oder zusätzliche Leistungen zu erbringen, wenn die Entgelte entsprechend angepasst worden sind.
    3. Dieses Abkommen gilt nur zwischen den Vertragsparteien, vorausgesetzt, dass:
      1. Jedes Unternehmen der SeaRates-Gruppe oder deren Unterkunden können die Dienstleistungen erbringen und sind dabei berechtigt, sich auf die für SeaRates geltenden Bestimmungen dieser Vereinbarung zu berufen; und
      2. Wenn der Kunde wünscht, dass SeaRates oder seine Gruppe Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen in der Gruppe des Kunden erbringt, muss er die schriftliche Zustimmung von SeaRates einholen, auch in Bezug auf die für dieses andere Unternehmen geltenden Gebühren, und der Kunde muss sicherstellen, dass dieses andere Unternehmen die für den Kunden geltenden Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, einschließlich der Zahlung der Gebühren.
      "Gruppe" bedeutet jedes andere Unternehmen, das sich direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei befindet oder von ihr kontrolliert wird oder mit ihr in gemeinsamem Besitz oder unter gemeinsamer Kontrolle ist.
  3. ZAHLUNG UND RECHNUNG

    1. Die Gebühren für die Dienstleistungen ("Gebühren") richten sich nach den individuellen Angeboten für die jeweiligen Dienstleistungen, die von SeaRates erstellt und bereitgestellt und von Fall zu Fall mit jedem Kunden vereinbart werden.
    2. Alle Entgelte sind gemäß den Rechnungsbedingungen zu zahlen. Jegliche Kreditgewährung unterliegt den AGBs oder separaten Bedingungen.
    3. SeaRates oder die SeaRates-Gruppe kann dem Kunden oder dem betreffenden Unternehmen der Kundengruppe die Gebühren in Rechnung stellen, sofern dies vereinbart wurde.
    4. Alle durch die Dienstleistungen entstandenen Kosten für Dritte sind vom Kunden gemäß Rechnung zu zahlen. Dabei handelt es sich um Kosten, die SeaRates bei Dritten (z.B. Terminals, Zollbehörden usw.) entstehen, die außerhalb der Kontrolle von SeaRates liegen und die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen gezahlt werden. Die Kosten für Dritte sind nicht festgelegt.
    5. Sofern in einer Zusatzvereinbarung zu diesem Abkommen nichts anderes festgelegt ist, hat SeaRates die Möglichkeit, die Gebühren von Zeit zu Zeit während eines Tarifzeitraums aufgrund einer unvorhergesehenen Erhöhung der Gebühren seiner SeaRates oder aufgrund ungünstiger Marktbedingungen oder eines Ereignisses höherer Gewalt zu erhöhen. SeaRates wird sich nach besten Kräften bemühen, mit dem Kunden in Verbindung zu treten und ihn im Voraus über eine solche Erhöhung oder eine voraussichtliche Erhöhung zu informieren.
    6. Bei Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins für die Zahlung der vereinbarten Gebühren (sowohl im Voraus als auch im Nachhinein) für die Dienstleistungen durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, eine Geldstrafe in Höhe von 1 % (ein Prozent) auf den Betrag der fälligen Zahlung für jeden Verzugstag zu zahlen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 (dreißig) Tagen erhöht sich die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 10% (zehn Prozent) des fälligen Zahlungsbetrages für jeden Verzugstag.
    7. Der Kunde erstattet unstreitig alle Kosten, die SeaRates bei der Ausführung und Umsetzung des Kundenantrags tatsächlich entstanden sind. SeaRates behält sich das Recht vor, Bußgelder und Gebühren (Buchungsstornogebühren, Verspätungsgebühren zugunsten von Reedereien und anderen NVOCC, Nichtübergabe der Waren an den Versand, Ausfallzeiten von Fahrzeugen usw.) gemäß den Tarifen der entsprechenden Dienstleister zu verlangen und zu erheben, und der Kunde ist verpflichtet, alle entsprechenden Bußgelder zu erstatten, die SeaRates von beauftragten Dritten (Dienstleistern) auferlegt wurden.
    8. Hiermit erklärt und garantiert der Kunde, dass im Falle der Aufgabe/Nichtinanspruchnahme der Ladung durch den Kunden sowie durch den Empfänger, der vom Kunden im Antrag / Auftrag zur Verschiffung / Buchungsschein / Kaufauftrag und/oder im entsprechenden Versanddokument (B/L, Seefrachtbrief usw.) als Empfänger angegeben wird, der Kunde SeaRates bedingungslos alle zusätzlichen Kosten und Gebühren, die SeaRates zu Gunsten der Reederei oder des Terminals der Ankunft/Bestimmung entstehen, erstattet. ) als Empfänger im Ankunfts-/Bestimmungshafen angegeben wird, wird der Kunde SeaRates bedingungslos für alle zusätzlichen Kosten, Gebühren und Bußgelder entschädigen, die SeaRates tatsächlich zugunsten der Reederei oder eines anderen Frachtführers, des Zolls, der Hafenverwaltung und anderer beauftragter Dritter und staatlicher Behörden entstanden sind, einschließlich im Falle der Verbringung durch die Reederei, sowie andere oben genannte Beteiligte und staatliche Behörden, alle Ansprüche und Klagen gegen SeaRates auf Entschädigung aller Kosten, Gebühren und Bußgelder im Zusammenhang mit der Lagerung, der Beschlagnahme, dem Verkauf und/oder einer anderen Entsorgung von aufgegebenen / nicht beanspruchten Ladungen, und zwar in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften und anderen einschlägigen internationalen Konventionen, die angewandt werden.
    9. Im Falle einer Verletzung von cl. 3.8 verpflichtet sich der Kunde, SeaRates schadlos zu halten und SeaRates von jeglichem Schaden freizustellen, und übernimmt ausschließlich alle Haftung, eventuelle Bußgelder und Entschädigungen für Kosten und Schäden, die von staatlichen Behörden und anderen befugten Organen für die Verletzung der Vorschriften und Gesetze im Bereich der Lieferung, Umladung, Lagerung, Nutzung und Zollverfahren bei der Beförderung von Gütern eingeklagt werden können.
    10. DISCLAIMER:
      Hiermit erklärt und bestätigt SeaRates als Spediteur und Anbieter von Buchungsdienstleistungen für See-, Land- und/oder Lufttransporte, dass Basisfrachtraten (BAS), Lagerungsraten und etwaige Geldstrafen sowie etwaige Zuschläge, Gebühren und Abgaben darauf von den jeweiligen Herkunftsdienstleistern, wie z.B.: Reedereien, anderen Seefrachtführern inkl. NVOCC, Stauerei- und Terminalunternehmen, Hafenverwaltungen und/oder lokalen Behörden, etc. erstellt und angeboten werden. Aus diesem Grund trägt SeaRates keine Verantwortung für die Hinzufügung von Zuschlägen, Gebühren und Entgelten zu BAS, anderen Diensten und Strafen zu anderen Gebühren und Zuschlägen, Änderungen in den Sätzen von Gebühren, Zuschlägen, Kosten für die Lagerung und Geldstrafen, einschließlich des Basistarifs, die von den Anbietern der entsprechenden Dienste initiiert werden, und SeaRates haftet nicht für die Absorption solcher Kosten und alles oben Genannte geht zu Lasten des Kunden/Anbieters, insbesondere, aber nicht ausschließlich: BAF (Bunker Adjustment Factor), CAF (Currency Adjustment Factor), Congestion Surcharge, CUC (Chassis Using Charge), DDF (Documentation Fee - Destination), Demurrage (Demurrage), Detention (Detention), DOCS (documentation), DocsFee, EBS (Emergency Bunker Surcharge), DTHC (from Destination Terminal Handling Charge), GRI (General Rate Surcharge), GAC (Gulf of Aden Surcharge) , HWS (Heavy-Weight Surcharge, ähnlich OWS - Over-Weight Surcharge), Schwerlastzuschlag, IMO-Zuschlag, ISPS (Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen), ODF (Dokumentationsgebühr - Herkunft), PCS (Panamakanal-Zuschlag), PSS (Hochsaison-Zuschlag), PSE (Hafensicherheitsgebühr - Ausfuhr), PCS (Port Congestion Surcharge), SEC (Sicherheitsgebühren), Lagerung, SCS (Suez Channel Surcharge), WarRisk und War Risk Surcharge, Wharfage, WSC (Winter Surcharge), D&D, Reefer Plugin, Liftgate Fee, etc.
      Falls die Dienstleister (Dritte) die oben genannten Gebühren und Kosten (unter Vorlage von Belegen) erheben und zur Zahlung vorlegen, ist der Kunde unbestreitbar verpflichtet, diese auf erste Aufforderung von SeaRates innerhalb von 3 (drei) Werktagen zu zahlen. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung der oben genannten Gebühren und Abgaben behält sich SeaRates das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen oder ganz zu verweigern, ohne den Kunden für etwaige Verluste zu entschädigen, sowie die Zahlung angemessener Geldstrafen zu verlangen, die SeaRates von den Dienstleistern für die Nichtzahlung der oben genannten Gebühren und Abgaben auferlegt werden können.
    11. Alle Zahlungen an SeaRates sind auf das unten angegebene Konto zu leisten oder auf ein anderes Konto, das SeaRates von Zeit zu Zeit benennt.
  4. TERM

    1. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Benutzerregistrierung im SeaRates.com-System in Kraft, oder mit dem Datum, an dem die Dienste begonnen haben, falls dies früher der Fall ist (das "Inkrafttretende Datum"), und gilt zunächst für einen Zeitraum von 1 Jahr ("Anfangszeitraum"). Sofern das Abkommen nicht gekündigt wird, verlängert es sich nach Ablauf des Anfangszeitraums oder des nachfolgenden Einjahreszeitraums automatisch um jeweils ein Jahr.
    2. Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden:
      1. unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 (drei) Monaten von einer Vertragspartei an die andere;
      2. unverzüglich bei einer wesentlichen Verletzung dieses Abkommens durch eine der Vertragsparteien, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch die andere Vertragspartei behoben wurde oder nicht behoben werden kann; oder
      3. unverzüglich von einer der Vertragsparteien, wenn die andere Vertragspartei in Insolvenz oder Konkurs gerät oder sich die Kontrolle oder die Eigentumsverhältnisse ändern (außer zum Zweck einer solventen internen Umstrukturierung).
  5.   IT

    1. Die Parteien können EDI oder eine andere Integration zwischen ihren IT-Systemen wie vereinbart einführen. Die Parteien können EDI oder eine andere Integration zwischen ihren IT-Systemen einführen. Die Parteien vereinbaren die für eine IT-Integration geltenden Bedingungen und vereinbaren nach Treu und Glauben auch eine angemessene Vergütung für die damit verbundenen IT-Entwicklungskosten. Wenn nichts anderes vereinbart wird, trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.
    2. SeaRates kann dem Kunden Zugang zu seinen Buchungs-, Lieferkettentransparenz- oder anderen Transparenzsystemen gewähren. SeaRates unternimmt angemessene Anstrengungen, um diese Systeme und Informationen korrekt und aktuell zu halten. Sofern nicht anders vereinbart, ist SeaRates nicht für die von Dritten erhaltenen oder bereitgestellten Daten verantwortlich.
    3. Der Zugang des Kunden zu diesen Systemen unterliegt den AGB von SeaRates, die bei SeaRates erhältlich sind oder im jeweiligen System veröffentlicht werden.
  6. VERSICHERUNG UND SCHADENERSATZ

    1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den vollen Wiederbeschaffungswert aller Produkte zu versichern, die von SeaRates gehandhabt oder verwaltet werden ("Güter").
    2. Im Falle von Ansprüchen wegen Verlust oder Beschädigung von Gütern befolgen die Parteien die Anspruchsbedingungen und halten die Fristen ein, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Versicherungsgesellschaft, den FIATA-Regeln und/oder der STC enthalten sind. Diese Bestimmungen haben (in Bezug auf Ansprüche gegen SeaRates) Vorrang vor den in Klausel 10 dieses Abkommens angegebenen Fristen.
    3. Die Haftungsbedingungen von SeaRates unterliegen den FIATA-Regeln und dem STC.
    4. Für den Fall, dass der Kunde die tatsächlich erbrachten Leistungen nicht oder nur verspätet bezahlt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass SeaRates die ausstehenden Beträge einklagt und garantiert, diese in voller Höhe zu bezahlen.
  7. KONFIDENTIERUNG UND EIGENTUM

    1. Jede Partei behandelt alle Dokumente, Aufzeichnungen, Korrespondenz und Transaktionen in jeglicher Form, die den Betrieb oder das Geschäft der anderen Partei betreffen ("vertrauliche Informationen"), vertraulich. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, es sei denn:
      1. diese Angelegenheit zu diesem Zeitpunkt öffentlich zugänglich ist; oder
      2. wenn eine Vertragspartei von einer Regierungs- oder Justizbehörde gezwungen wird, solche Informationen offenzulegen;
      3. SeaRates oder die SeaRates-Gruppe ist verpflichtet, solche Informationen offen zu legen, um die Dienstleistungen zu erbringen.
    2. Jede Partei kann vertrauliche Informationen an die anderen Unternehmen ihrer Gruppe und für interne Geschäftszwecke ihrer Gruppe weitergeben.
    3. Jede Partei erkennt das Eigentum der anderen Partei und ihrer Gruppe an ihren jeweiligen Marken, Namen, Daten, Systemen und Verfahren an. Keine der Parteien erwirbt irgendwelche Rechte der anderen, jedoch unter der Voraussetzung, dass SeaRates die Marken, Namen, Daten und Prozesse des Kunden nutzen kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
    4. Diese Klausel bleibt ungeachtet der Beendigung dieses Abkommens in vollem Umfang in Kraft und ersetzt jede Vertraulichkeitsvereinbarung, die vor dem Datum des Inkrafttretens von den Parteien unterzeichnet wurde.
  8. HÖCHSTE KRAFT

    1. Keine der Vertragsparteien haftet in dem Umfang, in dem sie durch Krieg, Terrorismus, Überschwemmung, Feuer, Sturm, Streik, Embargo oder andere Gründe, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Vertragspartei liegen, wie Umstände höherer Gewalt (Force Majeure), die in der ICC Force-majeure clause 2003 und der ICC hardship clause 2003 (ICC Publication No.650 ), einschließlich Gesetzesänderungen, Beschränkungen, Anordnungen, Verbote, sonstige Maßnahmen der Behörden oder der Verwaltung und ihrer Struktureinheiten, die prohibitiver Natur sind, sowie andere unvorhergesehene Umstände, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen und die mit zumutbaren Mitteln nicht überwunden werden können und die die Möglichkeit der Durchführung dieses Vertrages unmittelbar beeinträchtigen. Dies berührt nicht die Verpflichtung der Vertragsparteien, die im Rahmen dieses Vertrags fälligen Beträge zu zahlen, es sei denn, die Zahlung ist aufgrund höherer Gewalt selbst nicht möglich.
    2. Die von Höherer Gewalt betroffene Vertragspartei benachrichtigt die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Beginn des Ereignisses Höherer Gewalt, unter Angabe von Art und Umfang der Höheren Gewalt, und benachrichtigt die andere Vertragspartei ebenfalls innerhalb von zwei Arbeitstagen nach dem Ende der Umstände Höherer Gewalt.
    3. Die betroffene Vertragspartei ist nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, die durch das Ereignis höherer Gewalt verhindert oder erheblich verzögert werden, solange dieses Ereignis andauert und die betroffene Vertragspartei nicht in der Lage ist, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um ihre betroffenen Leistungen wieder aufzunehmen.
  9. ALLGEMEINE BEZEICHNUNGEN

    1. Keine der Vertragsparteien haftet für Verspätungen, Einnahmeverluste, Gewinneinbußen oder Strafschadensersatz, besondere Verluste, Folgeschäden oder indirekte Verluste.
    2. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich und unmissverständlich die Anwendung der Bestimmungen des Hauptteils dieses Abkommens ausschließen oder ändern, hat im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Hauptteils dieses Abkommens und (a) einem der Anhänge, Anhänge usw. zu diesem Abkommen oder (b) den FIATA-Regeln, STC und anderen Bedingungen, auf die Bezug genommen wird, der Hauptteil dieses Abkommens Vorrang.
    3. Ergänzungen oder Änderungen dieses Abkommens sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und im Namen beider Parteien unterzeichnet werden.
    4. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass diese Vereinbarung per Fax und/oder elektronischer Kommunikation (ebenso wie alle Anhänge, Spezifikationen, Ergänzungen, Rechnungen usw.) ausgeführt und ausgetauscht werden kann.
    5. Die Vertragsparteien bestätigen, dass dieses Abkommen elektronisch unterzeichnet werden kann und dass Unterschriften oder Siegel nicht erforderlich sind.
    6. Die Vertragsparteien bestätigen, dass dieser Vertrag in Form eines eingescannten Dokuments, das per Fax und/oder elektronischer Kommunikation übermittelt wird, für die Vorlage bei Banken, Steuer- und Zollbehörden und anderen Stellen, die es benötigen, zum Zwecke der Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen durch die Vertragsparteien gültig ist und als Original gilt.
    7. Alle Mitteilungen der Vertragsparteien im Rahmen dieses Abkommens sind an die Personen zu richten, die dieses Abkommen unterzeichnen, oder an andere von den Vertragsparteien schriftlich vereinbarte Personen.
    8. Dieses Abkommen enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
  10. RECHT UND STREITBEILEGUNG

    1. Unbeschadet der Bestimmungen von cl. 1.5 unterliegt dieser Vertrag dem englischen Recht.
    2. Die Vertragsparteien bemühen sich um eine gütliche Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus diesem Abkommen ergeben.
    3. Jede außergerichtliche Forderung muss innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt, an dem der Grund für die Streitigkeit eingetreten ist, eingereicht werden.
    4. Die Vertragspartei, bei der eine solche Forderung eingeht, antwortet innerhalb eines Monats nach Eingang der Forderung auf diesen Punkt. Kann durch den Austausch von Ansprüchen und Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, so wird der Fall durch ein Schiedsverfahren in London gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen der London Maritime Arbitrators Association (LMAA) in Übereinstimmung mit dem Arbitration Act 1996 oder einer gesetzlichen Änderung oder Wiederinkraftsetzung desselben entschieden, außer in dem Umfang, der erforderlich ist, um den Bestimmungen dieser Klausel Wirkung zu verleihen, und durch einen gemäß den genannten Bestimmungen ernannten Schiedsrichter. Die Fristen in Klausel 10.3 und diese Klausel 10.4 gelten nicht für Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung in Bezug auf Waren, für die die in den FIATA-Regeln und den STC festgelegten Fristen und Mitteilungspflichten gelten.
    5. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
    6. Der Sitz des Schiedsgerichts ist London, England, auch wenn die Verhandlung außerhalb Englands stattfindet.
    7. Das Schiedsverfahren wird in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Bestimmungen der London Maritime Arbitrators Association (LMAA) durchgeführt.
    8. In Fällen, in denen weder die Forderung noch eine Gegenforderung den Betrag von 100.000 US$ (oder einen anderen von den Parteien vereinbarten Betrag) übersteigt, wird das Schiedsverfahren gemäß dem zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Verfahren für geringfügige Forderungen durchgeführt.
    9. In Fällen, in denen die Forderung oder eine Widerklage den für das LMAA-Verfahren für geringfügige Forderungen vereinbarten Betrag übersteigt und weder die Forderung noch die Widerklage den Betrag von 400.000 US-Dollar (oder einen anderen von den Parteien vereinbarten Betrag) übersteigt, können die Parteien ferner vereinbaren, dass das Schiedsverfahren gemäß dem zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Verfahren für Zwischenklagen durchgeführt wird.
    10. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen behält sich SeaRates das Recht vor, den Kunden vor jedem Gericht des Ortes zu verklagen, an dem der Kunde seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
    11. Fälle, die die Rückforderung von ausstehenden Frachtbeträgen und Gebühren zugunsten von SeaRates betreffen, können nach dem Ermessen von SeaRates zur Schlichtung, Prüfung, endgültigen Entscheidung und Rückforderung an die Freight Recovery & Arbitration Chamber (FR&AC) mit Sitz in Corso di Porta Vittoria n. 28, 20122 Mailand, Italien verwiesen werden.
  11. VEREINBARKEIT MIT GESETZEN, VORSCHRIFTEN UND RECHTLICHEN VORSCHRIFTEN

    1. BEKÄMPFUNG DER SKLAVEREI UND DES MENSCHENHANDELS
      Der Kunde hält sich an alle geltenden Gesetze, Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen, die Sklaverei und Menschenhandel in seinem eigenen Unternehmen und in seiner Lieferkette verbieten
    2. EINHALTUNG DER WETTBEWERBSGESETZE
      Der Kunde wird alle anwendbaren Kartellgesetze, Gesetze über Handelspraktiken und andere Wettbewerbsgesetze, Regeln und Vorschriften, die sich beispielsweise mit Monopolen, unlauterem Wettbewerb und Handelsbeschränkungen befassen, sowie die Beziehungen zu Wettbewerbern und Kunden streng einhalten. Der Kunde wird keine Vereinbarungen mit Wettbewerbern treffen oder sich an anderen Handlungen beteiligen, die den Wettbewerb in unlauterer Weise beeinträchtigen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisabsprachen oder Marktaufteilungen.
    3. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
      SeaRates does not tolerate any form of corruption. Thus, Customer will comply with applicable laws and regulations concerning bribery and anti-corruption, including those concerning foreign corrupt practices. Der Kunde wird sich weder an irgendeiner Form von Korruption, Bestechung, Diebstahl, Unterschlagung oder Erpressung noch an der Verwendung illegaler Zahlungen beteiligen oder diese dulden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungen oder andere Vorteile, die einer Einzelperson, einem Unternehmen oder einem Regierungsbeamten gewährt werden, um den Entscheidungsprozess unter Verstoß gegen die geltenden Gesetze zu beeinflussen. Insbesondere darf der Kunde SeaRates-Mitarbeitern für den Austausch von Geschäftsmöglichkeiten keine illegalen Vorteile oder illegalen Begünstigungen anbieten, wie z. B. Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere illegale Vorteile, einschließlich unangemessener Geschenke und unangemessener Gastfreundschaft.
      Diese Richtlinie gilt für alle Formen der Bestechung, unabhängig davon, ob sie von oder gegenüber öffentlichen oder privaten Personen oder Einrichtungen erfolgt. Jeder, der mit dem Kunden verbunden ist, muss alle geltenden Gesetze, einschließlich aller geltenden Anti-Korruptionsgesetze, strikt befolgen. Dazu kann der U.S. Foreign Corrupt Practices Act und/oder der U.K. Bribery Act gehören.
    4. AUSFUHR- UND EINFUHRBESTIMMUNGEN
      Der Kunde wird alle anwendbaren Einfuhr- und Ausfuhrkontrollgesetze einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sanktionen, Embargos und andere Gesetze, Vorschriften, Regierungsanordnungen und Richtlinien, die die Übertragung oder den Versand von Waren, Technologie und Zahlungen kontrollieren.
    5. VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE
      Der Kunde verpflichtet sich, seine Pflichten unter strikter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften, Verordnungen und/oder offiziellen Regierungsanordnungen zu erfüllen und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten zu beteiligen und darf andere Parteien in keiner Weise dazu veranlassen, gegen anwendbare Gesetze, Regeln, Vorschriften und/oder offizielle Regierungsanordnungen zu verstoßen oder das Risiko eines Verstoßes gegen diese einzugehen, und/oder behördliche Anordnungen zu verletzen oder zu verletzen drohen, einschließlich der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung, Ausfuhrkontrolle, internationalen Sanktionen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der Europäischen Union, eines EU-Mitgliedstaats, der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Vereinten Nationen, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Arabischen Emirate und der Länder der Kaspischen Region) und der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche.

LOGISTISCHE DIENSTLEISTUNGEN - ÖFFENTLICHER ANBIETERVERTRAG

Sie oder Ihr Unternehmen (im Folgenden als "Anbieter"); und SEARATES FZE mit eingetragenem Sitz in PO Box 17000, JAFZA 17, 5TH Floor, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate ("SeaRates");

(jeweils eine "Partei” und gemeinsam die "Parteien”)

Haben sich über die Bereitstellung von Logistikdienstleistungen wie folgt geeinigt


Hintergrund

SeaRates betreibt die Online-Buchungs- und Speditionsplattform SeaRates und bietet den Kunden sowohl über die Online-Buchungsplattform als auch über den Direktverkauf Logistik- und Speditionsbuchungsdienste an.

SeaRates beabsichtigt, den Anbieter mit der Erbringung der Dienstleistungen (wie unten definiert) für SeaRates und seine Kunden zu beauftragen, vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags.


Vereinbarte Bedingungen


  1. AUSLEGUNG

    1. In diesem Abkommen werden die folgenden Definitionen verwendet:

      "Vereinbarung" bedeutet diese allgemeinen Bedingungen und jeden Anhang dazu, der von Zeit zu Zeit im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Parteien geändert werden kann;

      "DPW Group" bezeichnet die Unternehmen von DP WORLD, die unter der Handelsmarke SeaRates firmieren, und jedes andere Unternehmen oder jede andere Einrichtung, die sich direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle von DP World FZE befindet, einschließlich aller direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, Filialen, Joint Ventures, Agenten oder Unterauftragnehmer von SeaRates FZE als SeaRates oder eines dieser Unternehmen oder Einrichtungen;

      "Ladung" bedeutet Gegenstände jeglicher Art, die in einem Container oder auf andere Weise transportiert werden oder transportiert werden sollen;

      "Gebühren" bezeichnet die Gebühren, die der Anbieter SeaRates in Bezug auf die Dienste in Rechnung stellt, wie in Abschnitt 8 und im Antrag dargelegt.

      "Fracht" bedeutet die Frachten, Gebühren, Zuschläge und andere Beträge, einschließlich Strafen, Bußgelder und andere Rückerstattungen, die SeaRates dem Kunden über den Anbieter in Bezug auf die Dienstleistungen in Rechnung stellt, wie in Abschnitt 8 und Antrag dargelegt.

      "Preisblatt" bedeutet das Preisblatt für den Service (Fracht und Gebühren), das von den Parteien durch den Austausch elektronischer Briefe festgelegt und vereinbart wird, die die Kraft des Antrags haben.

      "Container" bedeutet jeden Container, jede Kiste, jede Palette oder jeden anderen Gegenstand, der für die Konsolidierung oder Verpackung der Güter verwendet wird;

      "Kunde" bezeichnet jeden Kunden, der eine Buchung für Dienstleistungen auf der SeaRates-Plattform vornimmt oder entsprechende Speditionsverträge durch Direktverkauf abschließt oder für den SeaRates anderweitig die Vermittlung oder Erbringung von Dienstleistungen vereinbart, sowie den Empfänger, zu dessen Gunsten die Fracht geliefert wird;

      "Halter" bedeutet (gemäß Par. 10 Kapitel 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über die internationale Beförderung von Gütern, die ganz oder teilweise zur See befördert werden):

      (a) eine Person, die im Besitz eines begebbaren Beförderungspapiers ist, und

      (i) wenn es sich bei dem Dokument um ein Auftragsdokument handelt, darin als Absender oder Empfänger ausgewiesen ist oder die Person ist, für die das Dokument ordnungsgemäß indossiert ist, oder

      (ii) wenn es sich bei dem Dokument um ein blanko indossiertes Orderpapier oder ein Inhaberpapier handelt, der Inhaber des Dokuments ist; oder

      (b) die Person, der ein verkehrsfähiger elektronischer Beförderungsnachweis nach den genannten Verfahren ausgestellt oder übertragen worden ist;

      "Händler" Umfasst den Absender (Versender) und den Empfänger, der im betreffenden Konnossement angegeben ist, den Inhaber dieses Konnossements, den Empfänger der Waren und jede Person, die die Waren oder dieses Konnossement besitzt, dazu berechtigt ist oder Anspruch darauf erhebt, oder jede Person, die im Namen dieser Person handelt;

      "Tag(e)" bedeutet gewöhnliche Wochentage einschließlich Wochenenden und Feiertage;

      "Datum des Inkrafttretens" bedeutet das oben zuerst geschriebene Datum oder das Datum, an dem die Dienste begonnen werden, falls dieses früher ist;

      "Höhere Gewalt" bedeutet höhere Gewalt, Erdbeben, Überschwemmungen, Terroranschläge, Krieg oder andere Ereignisse gemäß ICC 2003 (ICC-Publikation Nr. 650), die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, die sich auf höhere Gewalt beruft. Höhere Gewalt umfasst keine Streiks, Arbeitskämpfe oder Arbeitsniederlegungen, die vom Verkäufer vernünftigerweise hätten verhindert werden können;

      "SeaRates-Marken" bezeichnet alle gegenwärtigen und zukünftigen Namen, Logos, Marken, Handelsnamen, Plattformen und Dienstleistungsmarken von SeaRates und der DPW-Gruppe.

      • Hinweis und Haftungsausschluss: Die Verwendung der Marke SeaRates in dieser Lieferantenvereinbarung als Handelsname, Online-Buchungs- und Speditionsplattform usw. bedeutet in keiner Weise, dass ein Unternehmen, das das Wort "searates" in seinem Namen enthält, entweder allein oder als Teil anderer Wörter, unabhängig davon, ob ein solches Unternehmen ein Mitglied der DPW-Gruppe ist oder nicht, direkt oder indirekt mit SEARATES FZE, die als SeaRates firmiert, verbunden ist, und darf auch nicht standardmäßig so ausgelegt oder interpretiert werden.
      • Hiermit erklären wir, dass bei der Ausführung dieses Lieferantenvertrags jede Firma, die das Wort "searates" in ihrem Namen enthält, nicht standardmäßig ein Vertretungsbüro, Agent oder sonstiger Vertreter von SEARATES FZE ist, die als SeaRates handelt, es sei denn, eine andere klare und eindeutige schriftliche Vereinbarung wurde zwischen ihnen getroffen.
      • Basierend auf dem Vorstehenden trägt SEARATES FZE, handelnd als SeaRates, keine Verantwortung und akzeptiert keine Ansprüche und Klagen, sowohl für jegliche Steuerverbindlichkeiten als auch für jegliche andere vertragliche oder außervertragliche Haftung gegenüber/von jeglichen Regierungsbehörden und -organen und/oder anderen kommerziellen oder nicht-kommerziellen Unternehmen jeglicher Länder für die Handlungen oder Untätigkeit jeglicher Unternehmen, die das Wort "searates" in ihrem Namen enthalten;

      Dienstleistungen" sind die in diesem Vertrag, insbesondere in der Anwendung, beschriebenen Dienstleistungen sowie die vom Anbieter zu erbringenden sonstigen Dienstleistungen, die im gegenseitigen Einvernehmen zu erbringen sind. Der Anbieter erbringt die See-, Land- und/oder Lufttransporte in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und mit aller angemessenen Sachkenntnis und Sorgfalt. Als Teil der oben genannten Dienstleistung oder unabhängig davon erteilt SeaRates dem Anbieter Anweisungen und vertraut ihm, und der Anbieter verpflichtet sich, auf Kosten von SeaRates den Transport, die Spedition und die logistische Dienstleistung, die Beförderung von Gütern innerhalb, nach oder aus den im Antrag angegebenen Gebieten (einschließlich internationaler Routen) sowie die Erbringung anderer Speditionsdienstleistungen für den Kunden zu organisieren, wie zwischen den Parteien vereinbart werden kann.

      "Antrag" ist ein Dokument (wie z.B. ein Buchungsformular oder Versandanweisungen), das den Namen und die Menge der Ladung, ihre Eigenschaften, die Transportroute (Empfangsort, Ladehafen, Entladehafen, Ort der Ladungsübergabe), das geplante Datum der Übergabe der Ladung durch den Absender und den ungefähren Zeitraum der Übergabe der Ladung an den Empfänger, die gewünschte Art des Transportmittels, die vollständigen und genauen Informationen über den Absender und den Empfänger und andere notwendige Informationen (einschließlich der Zahlungsbedingungen, falls erforderlich) bezüglich der Organisation der Dienstleistung, enthält.

      • Für die Zwecke dieses Vertrages gilt als Antrag jede schriftliche formalisierte oder nicht formalisierte Nachricht (jede freie Form, die jedoch alle notwendigen Elemente des Antrags enthält, die in der Auslegung des Begriffs "Antrag" in dieser Klausel angegeben sind), die vom Kunden per E-Mail (sowohl mit einem Dateianhang als auch mit einer reinen Textnachricht) oder durch einen anderen elektronischen Boten gesendet wird und die es SeaRates ermöglicht, eine solche Nachricht eindeutig und ohne Zweifel als die tatsächliche Absicht des Kunden oder der Partei, die im Namen des Kunden handelt, zu identifizieren, die Fracht innerhalb eines Landes und/oder zwischen mehreren Ländern zu bewegen.
      • Ein Antrag wird in der Regel nicht weniger als eine (1) Woche vor dem gewünschten Verlade- und/oder Versanddatum der Ladung gestellt.
      • Trotz der oben genannten die Parteien nicht garantieren und ist nicht verantwortlich für die Verletzung der erklärten der tatsächlichen Träger (auf dem Land-, See-, Luft-und Eisenbahn) Fristen der Abfahrt oder Ankunft der Ladung, für das Fehlen, die Verfügbarkeit oder die Möglichkeit des Zugangs auf dem Markt von jeder Art von Transportmitteln, Container und andere spezifische Ausrüstung, und für die Einhaltung der Zeitplan des Verkehrs der tatsächlichen Träger.

    2. Die Überschriften in diesem Abkommen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung dieses Abkommens.

    3. In diesem Abkommen schließen Bezugnahmen auf den Singular den Plural ein und umgekehrt.

    4. Die Bezugnahme auf einen englischen Rechtsbegriff gilt in Bezug auf eine andere Rechtsordnung als England als das, was in dieser Rechtsordnung dem englischen Rechtsbegriff am nächsten kommt.

    5. Alle Dienstleistungen und sonstigen Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen in erster Linie den FIATA-Musterregeln für Speditionsdienstleistungen (nachstehend "FIATA-Regeln" genannt). Die FIATA-Regeln sind die vorrangigen Bedingungen, zu denen die Parteien bereit sind, Geschäfte zu tätigen.

  2. ANKUNDIGUNG

    1. Der Anbieter erklärt sich bereit, SeaRates ab dem Datum des Inkrafttretens die Dienste zur Verfügung zu stellen.

    2. SeaRates kann auch andere Personen damit beauftragen, Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art wie die Dienstleistungen zu erbringen.

    3. SeaRates verpflichtet sich nicht, dem Anbieter während der Laufzeit dieses Vertrages oder anderweitig eine Mindestmenge an Containern oder Buchungen oder Anfragen oder Bestellungen für Dienstleistungen anzubieten oder zu garantieren.

  3. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

    1. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Benutzerregistrierung bei SeaRates.com in Kraft und gilt zunächst für einen Zeitraum von 1 Jahr[en] ("Erstlaufzeit"). Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit beginnt eine neue 1-jährige Laufzeit. Dieses Verlängerungs- und Kündigungsverfahren gilt für jede weitere einjährige Laufzeit nach der ersten Laufzeit.

    2. Ungeachtet der Klausel 3.1 kann diese Vereinbarung jederzeit auf eine der folgenden Arten beendet werden:

      1. mit einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten durch den Anbieter an SeaRates, wobei eine solche Kündigung nicht vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit oder einer nachfolgenden Laufzeit wirksam wird;
      2. jederzeit von SeaRates unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat an den Verkäufer; oder
      3. das Versäumnis einer der Vertragsparteien, einen wesentlichen Verstoß gegen dieses Abkommen zu beheben, der nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Mitteilung über den Verstoß durch die andere Partei behoben wurde;
      4. unverzüglich von einer der Vertragsparteien, wenn die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird, in Konkurs geht, unter Zwangsverwaltung gestellt wird, ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, einen Auflösungsbeschluss fasst oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen;
      5. ist eine der Vertragsparteien aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt länger als einen Monat ununterbrochen an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert oder erheblich in Verzug, so kann die andere Vertragspartei dieses Abkommen mit sofortiger Wirkung kündigen.
    3. Ein "wesentlicher Verstoß" gegen diesen Vertrag ist ein Verstoß gegen die Versicherungspflichten des Verkäufers gemäß Abschnitt 7, ein Versäumnis des Verkäufers, Forderungen bei Fälligkeit zu begleichen, oder ein Versäumnis des Verkäufers, eine der hierin definierten Dienstleistungen dreimal pro Monat in zwei aufeinanderfolgenden Monaten zu erbringen, und ein solches Versäumnis tritt im dritten aufeinanderfolgenden Monat erneut auf.

    4. Die Beendigung dieses Abkommens, aus welchem Grund auch immer, lässt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Abkommen, die vor der Beendigung entstanden sind, unberührt. Die Klauseln und Bestimmungen dieses Abkommens, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern, bleiben ungeachtet der Kündigung dieses Abkommens, gleich aus welchem Grund, in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

    5. Bei Beendigung dieses Abkommens stellt der Anbieter SeaRates auf schriftliche Anweisung von SeaRates alle im Besitz des Anbieters befindlichen SeaRates-Listen, Betriebshandbücher, technischen Richtlinien, Dokumente und/oder Eigentum von SeaRates zur Abholung zur Verfügung und gibt sie unverzüglich an SeaRates zurück.

    6. Stellt der Anbieter die Gegenstände nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung gemäß 3.5 zur Verfügung, so hat er SeaRates den Versicherungswert der Gegenstände zu ersetzen.

  4. LEISTUNG DES ANBIETERS

    1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen sach- und fachgerecht, pünktlich und ordnungsgemäß und beachtet alle geltenden Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und bewährten Branchenpraktiken (einschließlich derjenigen, die sich auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt beziehen).

    2. Der Verkäufer übernimmt die volle Verantwortung für den gesamten Umfang der Verfahren in dem Land/den Ländern, in dem/denen er tätig ist (er ist dafür verantwortlich, zusätzliche Dienstleistungen auf Anfrage des Kundenempfängers zu organisieren), sowie für die Folgen solcher Verfahren, die zu zusätzlichen Gebühren führen. Der Verkäufer hat selbst für alle Rechnungen aufzukommen, die mit zusätzlichen Kosten und Bußgeldern verbunden sind, die nicht vorher vereinbart wurden.

    3. Der Anbieter muss im Besitz aller für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Genehmigungen, Zertifikate oder Lizenzen sein (falls erforderlich). Der Anbieter ist verpflichtet, alle staatlichen und kommunalen Gebühren oder sonstigen Abgaben gemäß den geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften zu zahlen. Diese Gebühren gelten als in den Entgelten enthalten.

    4. Der Anbieter muss ausreichend lizenziertes, qualifiziertes, geschultes, angeleitetes und beaufsichtigtes Personal beschäftigen und unterhalten, das für die ordnungsgemäße und sichere Erbringung der Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erforderlich ist. Der Anbieter hat die vollständige Kontrolle und Aufsicht über die Container und die Fracht, solange sie sich in seinem Gewahrsam, Besitz und unter seiner Kontrolle befinden, und der Anbieter hat die Arbeit aller Personen, die die Container und die Fracht während dieser Zeit transportieren, bedienen oder anderweitig handhaben, im Detail zu kontrollieren.

    5. Der Auftragnehmer unterhält eigene Ausrüstung in ausreichender Qualität und Menge, die für die ordnungsgemäße und sichere Erbringung der Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erforderlich ist. Gegebenenfalls muss diese Ausrüstung ISO-konform sein. SeaRates und/oder sein Kunde, einschließlich ihrer Vertreter oder anderer von ihnen benannter Personen, können jederzeit alle vom Anbieter verwendeten Geräte, die Qualität der Verarbeitung und den Leistungsstandard des Anbieters im Rahmen dieses Vertrags überprüfen. Dieses Recht wird nach angemessener Vorankündigung gegenüber dem Anbieter ausgeübt und darf die Erfüllung der Verpflichtungen des Anbieters aus diesem Vertrag nicht wesentlich beeinträchtigen.

    6. Der Anbieter darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SeaRates keine Container oder Ladung aus seinem Gewahrsam oder seiner Kontrolle entlassen, und auch dann nur in dem Umfang, in dem eine solche Genehmigung vorliegt.

    7. Der Anbieter garantiert, dass er jederzeit über ausreichende Kapazitäten verfügt, um die von SeaRates bestellten Dienstleistungen zu erbringen.

    8. Soweit im Rahmen dieser Vereinbarung Verpflichtungen an Unterauftragnehmer vergeben werden, haftet der Verkäufer weiterhin für die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dieser Vereinbarung durch den Unterauftragnehmer und den Unterauftragnehmer.

  5. POLIZEIEN und GÜNSTIGSTE BEHANDLUNG

    1. SeaRates ist ein Mitglied der DPW Group. Der Anbieter muss alle Richtlinien von SeaRates oder DPW Group einhalten, die dem Anbieter von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt werden können.

    2. Der Anbieter behandelt SeaRates und seinen Kunden als vorrangigen Kunden. Wenn der Anbieter zwischen einigen oder allen seinen Kunden entscheiden muss, welche Dienstleistungen er erbringt, werden die Dienstleistungen von SeaRates zu denjenigen gehören, die er erbringt.

  6. VERSICHERUNG DES VERKÄUFERS

    1. Der Anbieter hat vor dem Datum des Inkrafttretens eine Transport- und Logistik-Haftpflichtversicherung bei einem angesehenen Versicherer für alle Dienstleistungen und seine sonstigen Verpflichtungen und Haftungen im Rahmen dieses Abkommens nachzuweisen und auf eigene Kosten aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen hat der Verkäufer SeaRates die Versicherungspolice und die letzte Prämienquittung vorzulegen und alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus dieser Versicherung ergeben, und nichts zu unternehmen, was diese Versicherung ungültig machen könnte. Eine solche Versicherung muss mindestens Folgendes abdecken: (a) Haftpflicht gegenüber Dritten, (b) Haftpflicht für Verlust und Beschädigung von Containern und Ladung und (c) Fehler und Unterlassungen; jeder Versicherungsschutz muss zu Bedingungen abgeschlossen werden, die für den Verkäufer nicht ungünstiger sind als die marktüblichen Bedingungen, und zwar zu einem für SeaRates annehmbaren Betrag pro Vorfall, der auch sonst alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

    2. Der Anbieter stellt sicher, dass SeaRates unverzüglich schriftlich über jede Kündigung, Beendigung, Aussetzung, Widerruf oder wesentliche Änderung des Versicherungsschutzes unterrichtet wird.

    3. Keine der Versicherungen oder deren Deckungssummen sind als Beschränkung der Haftung des Verkäufers auszulegen.

    4. Für Massenguttransporte und Stauarbeiten sollte der Anbieter über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen, um die Hafenarbeiten am Kai und an der Küste durchführen zu können, der mindestens den Betrieb von Lastkähnen, das Be- und Entladen von Waren und den Betrieb von Ausrüstung umfasst. Der Auftragnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass er die gesamte Arbeit auf eigenes Risiko durchführt und SeaRates von jeglicher Haftung einschließlich Ansprüchen Dritter in Bezug auf Sachschäden, Körperverletzung und tödliche Unfälle freistellt. Der Anbieter erklärt sich ferner bereit, die volle Verantwortung für Schäden an den Gütern des Kunden und deren Entschädigung zu übernehmen.

  7. FREIZEIT UND GEBÜHREN

    1. SeaRates ist berechtigt, alle vom Anbieter geschuldeten oder fälligen Beträge, einschließlich ausstehender Forderungen oder Haftungen für den Verlust oder die Beschädigung von Containern oder Fracht, mit den (ansonsten dem Anbieter geschuldeten) Gebühren zu verrechnen.

    2. Sofern im Antrag nichts anderes vereinbart ist, zahlt SeaRates die Entgelte standardmäßig innerhalb von 30 Geschäftstagen nach dem Datum der korrekten Rechnung des Anbieters. Der Anbieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung und Zustimmung von SeaRates Zinsen auf überfällige Gebühren zu erheben oder Beträge damit zu verrechnen. Enthält der Antrag andere Zahlungsbedingungen als in Klausel 7.2, so sind die Bedingungen des Antrags maßgebend.

    3. SeaRates kann die Rechnungsstellung über seine iSupplier-Plattform oder sein Selbstfakturierungssystem verlangen, wobei gesonderte Bedingungen zu vereinbaren sind.

    4. Alle Zahlungen an SeaRates sind auf das folgende Konto zu leisten oder auf ein anderes Konto, das SeaRates von Zeit zu Zeit benennt:

      SEARATES FZE
      JAFZA 17, 5TH Floor, Dubai, UAE, PO Box 17000
      TRN: 104017998600003
      Name der Bank: HSBC Bank
      Adresse der Bank: HSBC Bank Middle East Limited, PO Box 66, U.A.E
      USD IBAN: AE210200000023186091100
      EUR IBAN: AE910200000023186091101
      AED IBAN: AE750200000023186091001
      Swift Code / BIC: BBMEAEAD
      Hinweis: wenn das Land des Zahlers nicht an das IBAN-System angeschlossen ist, bitte wie folgt verwenden:
      USD Kontonummer: 023-186091-100
      EUR Kontonummer: 023-186091-101
      AED Kontonummer: 023-186091-001
    5. Alle Zahlungen an den Verkäufer sind auf das in der Rechnung des Verkäufers angegebene Konto zu leisten und sollten folgende eindeutige Angaben enthalten:

      • Name des Begünstigten

      • Name der Bank

      • Adresse der Bank

      • Kontonummer/ IBAN

      • Schneller Code

      • TRN (oder ähnlich)

  8. RECHNUNG UND BEZAHLUNG

    1. Der Anbieter stellt SeaRates die erbrachten Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Tarifen in Rechnung. Alle mit der Zahlung verbundenen Bankgebühren gehen zu Lasten des Anbieters (im Feld 71A der SWIFT-Nachricht ist "BEN" anzugeben). SeaRates haftet nicht für die Nichteinhaltung oder Unfähigkeit des Anbieters oder seiner Bank, solche Zahlungen zu erhalten.

    2. Es sind keine Gebühren zu zahlen, es sei denn, sie sind ausdrücklich angegeben oder vereinbart. SeaRates haftet nicht für Gebühren, die der Anbieter für durchgeführte Arbeiten in Rechnung stellt, es sei denn, die betreffenden Dienstleistungen wurden förmlich schriftlich in Auftrag gegeben. SeaRates leistet nur solche Zahlungen an den Anbieter, die ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden, und der Anbieter hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag, es sei denn, es ist ausdrücklich angegeben, daß der Anbieter Anspruch auf solche "zusätzlichen Zahlungen" hat.

    3. Der Anbieter stellt SeaRates monatlich Rechnungen über die im Vormonat erbrachten Dienstleistungen und entstandenen Auslagen aus. SeaRates zahlt innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der korrekten Rechnung. Alle Rechnungen sind ordnungsgemäß durch Kopien der täglichen Empfangsberichte, Containerladeberichte, offiziellen Quittungen usw. von Dritten, an die der Anbieter im Namen von SeaRates Geld gezahlt hat, zu belegen, wobei diese nach Maßgabe dieses Abkommens mit einer bestimmten Stückzahl aufgeführt werden, sowie durch andere von SeaRates geforderte Nachweise und Dokumente.

    4. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Entschädigungen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Zölle oder Steuern. Anfallende Mehrwertsteuer oder sonstige Abgaben und Steuern werden gesondert in Rechnung gestellt.

    5. Wenn das Übereinkommen/Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen den Ländern, in denen SeaRates und der Verkäufer ansässig sind, anwendbar ist, ist der Verkäufer zur Zahlung der Fracht und der Gebühren und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verpflichtet, auf Anfrage von SeaRates eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz (TRC) vorzulegen. Im Falle der Nichtbeibringung einer TRC ist der Verkäufer damit einverstanden und erkennt die Verpflichtung von SeaRates an, alle fälligen Steuern in Übereinstimmung mit seiner nationalen Steuergesetzgebung sowie alle anderen anfallenden Gebühren einzubehalten.

    6. Bestreitet SeaRates eine vom Anbieter erhaltene Rechnung, so teilt SeaRates dies dem Anbieter schriftlich mit und sendet die bestrittene Rechnung zur Korrektur zurück. Wenn die fehlerhafte Rechnung auf einen Fehler des Verkäufers zurückzuführen ist, beginnt die Zahlungsfrist von 30 Werktagen mit dem Eingang der neuen korrigierten Rechnung bei SeaRates.

    7. Zahlt SeaRates nicht innerhalb der vorgenannten 30 Tage, so setzt sich der Anbieter schriftlich mit SeaRates in Verbindung und unterrichtet SeaRates über die Nichtzahlung. SeaRates veranlasst seinerseits die Zahlung des ausstehenden Betrags innerhalb von 15 Arbeitstagen, es sei denn, der Anbieter bestreitet dies schriftlich.

    8. Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Bestimmungen sind keinerlei Zahlungen von SeaRates, den Kunden von SeaRates oder deren Auftragnehmern oder Unterauftragnehmern zu leisten.

    9. Im Falle der Beendigung dieses Abkommens gilt eine solche Beendigung unabhängig vom Grund und von der Partei, die sie ausspricht, als automatische Aussetzung der Verpflichtung von SeaRates, Zahlungen an den Verkäufer zu leisten, bis alle ausstehenden Rechnungen und Streitigkeiten vollständig beglichen sind; zu diesem Zeitpunkt werden die Parteien so bald wie möglich eine vollständige Begleichung vornehmen.

  9. RECHTLICHER STATUS UND HAFTUNG

    1. Es wird vereinbart, dass SeaRates auch eine Buchungsplattform ist und die Dienstleistungen mit dem Anbieter im Namen seiner Kunden vereinbart. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden direkt für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß den Anweisungen von SeaRates und dieser Vereinbarung. Der Anbieter hat auch die Anweisungen des Kunden für die Dienstleistungen zu befolgen. Die in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte von SeaRates sind auch für den Kunden durchsetzbar.

    2. Der Anbieter haftet gegenüber SeaRates für alle Verluste, die durch den Verlust, die Beschädigung, den Diebstahl oder die Verspätung eines Containers oder einer Ladung während des Zeitraums entstehen, in dem sich der Container oder die Ladung im tatsächlichen oder nach geltendem Recht fiktiven Besitz, Gewahrsam oder unter der Kontrolle des Anbieters befinden. Der Besitz, die Verwahrung oder die Kontrolle des Verkäufers umfasst den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Annahme des Containers oder der Ladung durch den Verkäufer und dem Zeitpunkt der Auslieferung des Containers oder der Ladung in Übereinstimmung mit den schriftlichen Anweisungen von SeaRates, was durch den schriftlichen Empfang durch SeaRates oder eine andere von SeaRates bevollmächtigte Person belegt wird.
      Unter "Verzug" ist die Nichteinhaltung der vereinbarten/angemessenen Fristen für die Ausstellung und/oder Übergabe von Frachtpapieren (Konnossemente, Telex-Freigaben usw.) zur Freigabe von Ladungen (Containern) an SeaRates (oder dessen Kunden, Agenten oder andere Subunternehmer) durch den Verkäufer zu verstehen. ) für die Freigabe von Ladungen (Containern) an SeaRates (oder deren Kunden, Agenten oder anderen Subunternehmern), einschließlich der Nichtbeachtung oder Nichterfüllung der Anforderungen und/oder Mahnungen von SeaRates innerhalb einer angemessenen Frist, was zum Auftreten von Liegegeld und Festhalten führt und entsprechende Zahlungsansprüche von Reedereien (deren Agenten oder anderen Subunternehmern) an SeaRates nach sich zieht, sofern die Fracht und die Gebühren rechtzeitig von SeaRates bezahlt wurden.

    3. Da SeaRates nicht Eigentümer, sondern nur rechtmäßiger Betreiber der Fracht ist, gibt SeaRates weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Eignung, des Gewichts oder des Zustands der Fracht oder des Containers oder ihres Inhalts ab, und der Verkäufer nimmt die besagte Fracht oder den besagten Container und ihren Inhalt ausschließlich auf eigenes Risiko an.

    4. Der Anbieter haftet SeaRates gegenüber für alle Verluste, die durch die Verletzung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Anbieter, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer verursacht werden.

    5. Der Anbieter wird sich nach besten Kräften bemühen, den Schaden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu mindern.

    6. Der Anbieter übernimmt die Haftung, verteidigt, entschädigt und hält SeaRates und seinen Kunden schadlos von jeglicher Haftung, die sich aus Handlungen des Anbieters, seiner Angestellten, Bevollmächtigten oder Subunternehmer oder der Angestellten dieser Bevollmächtigten oder Subunternehmer im Rahmen dieses Vertrags ergibt, und stellt SeaRates alle erforderlichen Beweise zur Verfügung, um Ansprüche gegen den Anbieter geltend zu machen und/oder die mögliche Haftung zu beurteilen.

    7. Der Anbieter ist verpflichtet, SeaRates oder seinem Kunden den vollen Wiederbeschaffungswert von Ladung oder Containern zu erstatten, die in seinem Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle verloren gehen oder beschädigt werden.

    8. Der Verkäufer oder ggf. einer seiner Subunternehmer hat kein Eigentumsrecht an Containern oder Ladung und darf keine Pfandrechte, Belastungen oder Lasten an Containern oder Ladung ausüben (und muss ggf. sicherstellen, dass keiner seiner Subunternehmer diese ausübt).

    9. Der Verkäufer oder gegebenenfalls einer seiner Subunternehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung Container, Fracht oder Dokumente von SeaRates zurückzuhalten, einzubehalten, zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen. Insbesondere kann der Verkäufer keine Dokumente wegen Nichtbezahlung von Fracht und Gebühren zurückhalten. Fracht und Container sind vom Verkäufer auf schriftliche und eindeutige Anweisung von SeaRates unverzüglich freizugeben. Gleichzeitig hat der Verkäufer nicht das Recht, Container oder Ladung ohne die schriftliche und eindeutige Zustimmung von SeaRates an den Empfänger, den Händler oder eine andere Person zu übergeben. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Punkt gelten die Dienstleistungen des Anbieters als nichtig und nicht erbracht, und SeaRates ist nicht verpflichtet, die Rechnungen des Anbieters für die Dienstleistungen zu bezahlen, und haftet auch nicht für finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter.

    10. SeaRates haftet nicht für Festhaltekosten, Liegegelder oder andere Kosten im Zusammenhang mit dem Umschlag von Gütern oder Containern, wenn diese Kosten in den Kosten der Fracht oder anderen Gebühren für den Verkäufer durch Vorausbuchung enthalten waren und diese Verfahren und Gebühren vom Verkäufer durchgeführt und bezahlt werden müssen.

    11. Wenn Reedereien, andere Seefrachtführer inkl. NVOCC, Stauerei- und Terminalgesellschaften, Hafenverwaltungen und/oder lokale Behörden, andere Dienstleister zu den Basisfrachtraten (BAS), Lagergebühren, anderen Dienstleistungen etc. Nachdem SeaRates die oben genannten BAS, andere Gebühren und Abgaben und Strafen angeboten und vereinbart hat, ist der Verkäufer verpflichtet, SeaRates so schnell wie möglich darüber zu informieren, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem entsprechenden Rechnungsdatum des Dienstleisters, mit der Bereitstellung von Belegen. Andernfalls ist SeaRates nicht für die Zahlung solcher Gebühren und Zuschläge verantwortlich und der Anbieter übernimmt die volle Verantwortung für deren Zahlung.

    12. Der Anbieter ist verpflichtet, SeaRates im Zusammenhang mit etwaigen Ansprüchen eines Kunden gegen den Anbieter unverzüglich umfassend zu unterstützen und zu dokumentieren.

    13. Unbeschadet des Vorstehenden unterliegt die Haftung der Parteien den Standardbedingungen des jeweils anwendbaren BL und den FIATA-Regeln.

    14. Im Falle der Aufgabe / Nichtbeanspruchung der Ladung durch den Inhaber (Händler), die Liegegelder, Lagerkosten und andere zusätzliche Kosten, Gebühren und Bußgelder, die dem Verkäufer tatsächlich entstanden sind, zugunsten der Reederei oder anderer Frachtführer, des Zolls, der Hafenverwaltung und anderer beteiligter Dritter, einschließlich staatlicher Behörden, verursacht hat, wird der Verkäufer diese Ansprüche und/oder Klagen ausschließlich gegen den entsprechenden Inhaber (Händler) der aufgegebenen / nicht beanspruchten Ladung geltend machen. Der Verkäufer wird solche Ansprüche und/oder Klagen ausschließlich gegen den entsprechenden Inhaber (Händler) der aufgegebenen / nicht beanspruchten Ladung geltend machen und verpflichtet sich, SeaRates von jeglicher Haftung für solche Kosten, Risiken und Strafen freizuhalten.

  10. KLAGEN UND ZEITLICHE BEGRENZUNG

    1. Der Verkäufer ist verpflichtet, SeaRates und den Kunden unverzüglich schriftlich über den Verlust, die Beschädigung, den Diebstahl oder die Verspätung von Gütern, Containern oder Dokumenten zu informieren und SeaRates bei der Bearbeitung und Regulierung jeglicher Ansprüche umfassend und unverzüglich zu unterstützen.

    2. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften verjähren Schadensersatzansprüche oder -klagen von SeaRates oder eines Kunden gegen den Verkäufer innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des rechtskräftigen Urteils in einem von einem Kunden von SeaRates oder einer anderen Person gegen SeaRates angestrengten Verfahren oder ab dem Datum, an dem SeaRates einen solchen Anspruch oder eine solche Klage beigelegt hat, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist, es sei denn, es wurde zuvor eine Fristverlängerung erwirkt oder es wurden rechtliche Schritte zum Schutz der Frist unternommen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet der Ansprüche von SeaRates für von SeaRates erlittene Verluste.

  11. HÖCHSTE KRAFT

    1. Keine der Vertragsparteien haftet in dem Umfang, in dem sie durch Krieg, Terrorismus, Überschwemmung, Feuer, Sturm, Streik, Embargo oder andere Gründe, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Vertragspartei liegen, nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wie z.B. Umstände höherer Gewalt (Force Majeure), die in der ICC Force-majeure clause 2003 (par. 3) und der ICC hardship clause 2003 (par.2) der ICC Publication No.650 aufgeführt sind, Dazu gehören auch Gesetzesänderungen, Beschränkungen, Anordnungen, Verbote, sonstige Maßnahmen der Behörden oder der Verwaltung und ihrer Struktureinheiten, die prohibitiver Natur sind, sowie andere unvorhergesehene Umstände, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen und die mit zumutbaren Mitteln nicht überwunden werden können und die die Möglichkeit der Durchführung dieser Vereinbarung unmittelbar beeinträchtigen. Dies berührt nicht die Verpflichtung der Vertragsparteien zur Zahlung der im Rahmen dieses Abkommens fälligen Beträge, es sei denn, eine solche Zahlung ist aufgrund höherer Gewalt selbst nicht möglich.

    2. Die von Höherer Gewalt betroffene Vertragspartei benachrichtigt die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Beginn des Ereignisses Höherer Gewalt unter Angabe von Art und Umfang der Höheren Gewalt, und benachrichtigt die andere Vertragspartei ebenfalls innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Ende des Ereignisses Höherer Gewalt.

    3. Die betroffene Vertragspartei ist nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, die durch das Ereignis höherer Gewalt verhindert oder erheblich verzögert werden, solange dieses Ereignis andauert und die betroffene Vertragspartei nicht in der Lage ist, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um ihre betroffenen Leistungen wieder aufzunehmen.

  12. VERBINDLICHKEITEN DRITTER

    Jede Partei (die "freistellende Partei") ist für die andere Partei (die "freigestellte Partei") verantwortlich und stellt diese von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Dienstleistungen verursacht werden oder sich daraus ergeben und/oder die die Haftung der freigestellten Partei für Todesfälle, Personen- oder Sachschäden betreffen, die der freigestellten Partei aufgrund von Fahrlässigkeit, Versäumnissen oder Verstößen gegen gesetzliche Pflichten oder diesen Vertrag durch die freistellende Partei entstehen oder entstehen.

  13. IT-BESTIMMUNGEN

    1. Die Parteien arbeiten bei der Integration ihrer Systeme und dem Einsatz von EDI (elektronischer Datenaustausch) zusammen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten für eine solche Integration.

    2. Überträgt eine der Vertragsparteien von Zeit zu Zeit Daten in die Systeme der anderen Partei oder veranlasst sie deren Übertragung, so ist sie für die Qualität und Aktualität dieser Daten und ihrer Übertragung verantwortlich.

  14. DOKUMENTATION

    1. Alle Dokumente müssen in einer von beiden Parteien vereinbarten Form vorliegen. Der Anbieter darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SeaRates keine Dokumente im Namen oder als Vertreter von SeaRates oder des Kunden ausstellen oder anderweitig benennen.

    2. Der Anbieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Aufzeichnungen und Systeme in Übereinstimmung mit guten Geschäftspraktiken zu führen und Dokumente, Unterlagen und Berichte in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungen zu erstellen, auch wenn dies von SeaRates oder den Kunden oder einer zuständigen Behörde oder Einrichtung angemessenerweise verlangt wird.

    3. SeaRates und/oder sein Kunde sind berechtigt, die Aufzeichnungen, Bücher, Unterlagen, Systeme und/oder Konten des Anbieters oder seiner Unterauftragnehmer während der Laufzeit dieses Vertrags jederzeit und ausschließlich während der Geschäftszeiten zu prüfen. Der Anbieter ist verpflichtet, einer solchen Prüfung in vollem Umfang nachzukommen und SeaRates und/oder seinem Kunden jede angemessene Unterstützung zu gewähren. Jede Partei trägt die ihr durch eine solche Prüfung entstehenden Kosten selbst. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, Zugang zu Daten, Informationen oder Aufzeichnungen in bezug auf die Tätigkeit seiner anderen Kunden zu gewähren.

  15. KONFIDENTIERUNG

    1. SeaRates erteilt dem Anbieter und dem Kunden die Informationen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, sowie alle sonstigen Informationen, die für die effiziente Planung und Durchführung der Dienstleistungen angemessenerweise erforderlich sein können.

    2. Die Parteien vereinbaren, dass alle Dokumente, Aufzeichnungen, Korrespondenz, Informationen und Transaktionen in jeglicher Form, die den Betrieb oder die Geschäftstätigkeit einer der Parteien betreffen (einschließlich des Inhalts dieses Abkommens und, im Falle von SeaRates, einschließlich der Dokumente, Aufzeichnungen, Korrespondenz, Informationen und Transaktionen von oder über die Kunden von SeaRates oder deren Geschäfte), streng vertraulich behandelt werden. Unter keinen Umständen dürfen solche vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke als die Erfüllung dieses Abkommens verwendet werden, es sei denn:

      • diese Angelegenheit zu diesem Zeitpunkt öffentlich zugänglich ist oder;

      • eine Vertragspartei von einer Regierungs- oder Justizbehörde gezwungen wird oder;

      • die durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben sind;

      • die für die Durchführung dieses Abkommens erforderlich sind.

      Gibt eine der Parteien Informationen an einen Dritten zur Erfüllung des Vertrages weiter, so wird sie diese Informationen nur in dem erforderlichen Umfang weitergeben und sicherstellen, dass der Dritte zu einer Vertraulichkeit verpflichtet wird, die nicht geringer ist als die in dieser Klausel vorgesehene.

    3. Keine der Vertragsparteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei öffentliche Bekanntmachungen zu diesem Abkommen machen.

  16. VERÄNDERUNGEN UND VERZICHT

    Ergänzungen oder Änderungen dieses Abkommens bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Unterlässt es eine Vertragspartei zu irgendeinem Zeitpunkt, auf der strikten Erfüllung einer Bestimmung dieses Abkommens durch die andere Vertragspartei zu bestehen, so stellt dies keinen Verzicht auf das Recht der betreffenden Vertragspartei dar, jederzeit auf der strikten Erfüllung zu bestehen.

  17. SEVERABILITÄT

    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt der Rest dieser Vereinbarung davon unberührt.

  18. VORHERRSCHENDE TERMINE

    Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen allgemeinen Bedingungen und einem Antrag oder Anhang haben diese allgemeinen Bedingungen Vorrang, es sei denn, der entsprechende Antrag oder Anhang wird ausdrücklich und unmissverständlich ausgeschlossen.

  19. GRUPPENBESTIMMUNGEN

    1. Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) Unterverträge abschließen oder ihre Rechte, Ansprüche, Interessen oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag abtreten oder anderweitig übertragen, mit der Ausnahme, dass SeaRates diesen Vertrag durch öffentliche Bekanntmachung oder anderweitige Unterrichtung des Anbieters an ein Unternehmen oder eine andere Einheit innerhalb der DPW-Gruppe abtreten darf.

    2. Der Anbieter ist verpflichtet, auf Verlangen eines Unternehmens des DPW-Konzerns diesem Unternehmen die Leistungen zu den gleichen Bedingungen und Tarifen zu erbringen, wie sie in diesem Vertrag enthalten sind.

  20. KEINE PARTNERSCHAFT

    1. Dieses Abkommen ist nicht so auszulegen, dass eine Gesellschaft, eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen den Vertragsparteien gegründet wird, und keine der Vertragsparteien darf dies gegenüber Dritten vertreten oder behaupten.

    2. Der Verkäufer ist kein Vertreter von SeaRates im Sinne einer Vertretung, eines Büros, einer Agentur, einer Mission, eines Wohnsitzes usw. und hat keinerlei Befugnis, Verbindlichkeiten einzugehen, vertragliche Verpflichtungen einzugehen oder SeaRates, seinen Kunden oder den Eigentümer eines Containers oder einer Fracht in irgendeiner Angelegenheit zu binden oder zu verpflichten. Der Verkäufer darf weder SeaRates-Marken noch Marken oder Namen von SeaRates-Kunden in irgendeiner Weise verwenden oder darauf verweisen.

    3. Der Verkäufer darf unter keinen Umständen im Namen von SeaRates vor Gericht, in einem Schiedsgericht oder einer Schlichtungsstelle erscheinen oder die Zustellung von Vorladungen, Schriftsätzen oder sonstigen Mitteilungen über Gerichtsverfahren ("Verfahren") im Namen von SeaRates annehmen, sondern muss SeaRates unverzüglich informieren, wenn er ein solches Verfahren erhält.

  21. EINTRAG

    Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen, Absprachen, Angebote oder Antworten auf Ausschreibungen sowie alle Standardbedingungen des Verkäufers, einschließlich der auf den Dokumenten des Verkäufers abgedruckten Bedingungen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass keine der Parteien diesen Vertrag im Vertrauen auf eine Zusicherung, Garantie oder Erklärung der anderen Partei geschlossen hat, die nicht in diesem Vertrag enthalten ist oder auf die darin Bezug genommen wird.

  22. HINWEISE

    Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Abkommens an eine der Vertragsparteien zu richten sind, bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail, Boten oder Fax) und sind an die nachstehend genannten Kontaktpersonen und Adressen zu richten:

    1. Wenn an den Verkäufer: jede Adresse, Person, E-Mail, Telefonnummer (verfügbar auf WhatsApp und anderen Messengern), die in der E-Mail-Korrespondenz zwischen den Parteien erwähnt oder ersichtlich ist.

    2. Wenn zu SeaRates: SEARATES FZE
      Address: 5th Floor JAFZA 17, Jebel Ali Free Zone, Dubai, UAE 17000
      Achtung: Mr. Alexei Shatunov, Email: logistics@searates.com

  23. RECHT UND STREITBEILEGUNG

    1. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1.5 unterliegt diese Vereinbarung englischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen über die Rechtswahl.

    2. Die Parteien bemühen sich nach Kräften um eine gütliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten.

    3. Die Vertragspartei, bei der die Forderung eingeht, antwortet innerhalb eines Monats nach Eingang der Forderung auf diesen Punkt.

    4. Kann durch den Austausch von Ansprüchen und Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, so wird der Fall durch ein Schiedsverfahren in London gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen der London Maritime Arbitrators Association (LMAA) in Übereinstimmung mit dem Arbitration Act 1996 oder einer gesetzlichen Änderung oder Neufassung desselben entschieden, außer in dem Umfang, der erforderlich ist, um den Bestimmungen dieser Klausel Wirkung zu verleihen, und durch einen gemäß den genannten Bestimmungen ernannten Schiedsrichter.

    5. Die in den Klauseln 23.3 und 23.4 genannten Fristen gelten nicht für Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung in Bezug auf Ladungen, für die die in den entsprechenden internationalen Übereinkommen und Regeln usw. festgelegten Fristen und Meldepflichten gelten.

    6. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.

    7. Der Sitz des Schiedsgerichts ist London, England, auch wenn die Verhandlung außerhalb Englands stattfindet.

    8. In Fällen, in denen weder die Forderung noch eine Gegenforderung den Betrag von 100.000 US$ (oder einen anderen von den Parteien vereinbarten Betrag) übersteigt, wird das Schiedsverfahren gemäß dem zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Verfahren für geringfügige Forderungen durchgeführt.

    9. In Fällen, in denen die Forderung oder eine Widerklage den für das LMAA-Verfahren für geringfügige Forderungen vereinbarten Betrag übersteigt und weder die Forderung noch die Widerklage den Betrag von 400.000 US-Dollar (oder einen anderen von den Parteien vereinbarten Betrag) übersteigt, können die Parteien ferner vereinbaren, dass das Schiedsverfahren gemäß dem zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Verfahren für Zwischenklagen durchgeführt wird.

    10. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen behält sich SeaRates das Recht vor, den Anbieter vor jedem Gericht des Ortes zu verklagen, an dem der Anbieter seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.

    11. Fälle, die die Rückforderung ausstehender Frachtbeträge und Gebühren durch den Verkäufer zugunsten von SeaRates betreffen, können nach dem Ermessen von SeaRates zur Schlichtung, Prüfung, endgültigen Entscheidung und Rückforderung unter Beteiligung der Freight Recovery & Arbitration Chamber (FR&AC) mit Sitz in Corso di Porta Vittoria n. 28, 20122 Mailand, Italien, vorgelegt werden.

    1. BEKÄMPFUNG DER SKLAVEREI UND DES MENSCHENHANDELS
      Die Vertragsparteien halten sich an alle geltenden Gesetze, Regeln und Rechtsvorschriften, die Sklaverei und Menschenhandel in ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und in ihrer Lieferkette verbieten.
    2. EINHALTUNG DER WETTBEWERBSRECHTE
      Die Parteien halten sich strikt an alle geltenden Kartellgesetze, Gesetze über Handelspraktiken und sonstige Wettbewerbsgesetze, Regeln und Vorschriften, die sich z.B. mit Monopolen, unlauterem Wettbewerb und Handelsbeschränkungen sowie den Beziehungen zu Wettbewerbern und Kunden befassen. Die Parteien werden keine Vereinbarungen mit Wettbewerbern treffen oder andere Handlungen vornehmen, die den Wettbewerb in unlauterer Weise beeinträchtigen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisabsprachen oder Marktaufteilungen.
    3. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
      SeaRates duldet keine Form der Korruption. Daher werden die Parteien die geltenden Gesetze und Vorschriften über Bestechung und Korruptionsbekämpfung einhalten, einschließlich derjenigen über ausländische Korruptionspraktiken. Die Parteien werden sich weder an irgendeiner Form von Korruption, Bestechung, Diebstahl, Veruntreuung oder Erpressung noch an der Verwendung illegaler Zahlungen beteiligen und diese auch nicht dulden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungen oder andere Vorteile, die einer Einzelperson, einem Unternehmen oder einem Regierungsbeamten gewährt werden, um den Entscheidungsprozess unter Verstoß gegen die geltenden Gesetze zu beeinflussen. Insbesondere dürfen die Parteien keine illegalen Vorteile oder illegalen Begünstigungen wie Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere illegale Vorteile, einschließlich unangemessener Geschenke und unangemessener Gastfreundschaft gegenüber den Mitarbeitern der anderen Partei für den Austausch von Geschäftsmöglichkeiten anbieten.
      Diese Politik gilt für alle Formen der Bestechung, unabhängig davon, ob sie von oder gegenüber öffentlichen oder privaten Personen oder Einrichtungen erfolgt. Jeder, der mit den Parteien verbunden ist, muss alle geltenden Gesetze, einschließlich der geltenden Anti-Korruptionsgesetze, strikt befolgen. Dazu kann der U.S. Foreign Corrupt Practices Act und/oder der U.K. Bribery Act gehören.
    4. VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE
      Die Parteien verpflichten sich, ihre Pflichten unter strikter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften, Erlasse und/oder offiziellen Regierungsanordnungen zu erfüllen und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten zu beteiligen und dürfen die andere Partei in keiner Weise dazu veranlassen, gegen geltende Gesetze, Regeln, Vorschriften und/oder offizielle Regierungsanordnungen zu verstoßen oder die Gefahr eines Verstoßes gegen diese zu schaffen, und/oder behördliche Anordnungen zu verletzen oder zu verletzen drohen, einschließlich der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung, Ausfuhrkontrolle, internationalen Sanktionen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der Europäischen Union, eines EU-Mitgliedstaats, der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Vereinten Nationen, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Arabischen Emirate und der Länder der Kaspischen Region) und der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche.

DP WORLD - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SPEDITIONS- UND LOGISTIKDIENSTLEISTUNGEN

TEIL I:         ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Definitionen

  1. Unter diesen Bedingungen

    1. Behörde. Eine ordnungsgemäß konstituierte juristische oder administrative Person, die im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse handelt und die Gerichtsbarkeit innerhalb einer Nation, eines Staates, einer Gemeinde, eines Hafens oder eines Flughafens ausübt.
    2. Beförderung bedeutet die Gesamtheit oder einen Teil der vom Unternehmen in Bezug auf die Waren erbrachten Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beförderung, das Be- und Entladen, die Lagerung, die Einlagerung und den Umschlag der Waren.
    3. Unternehmen ist das Unternehmen, das unter diesen Bedingungen einen Vertrag abschließt.
    4. Container umfasst, sofern nicht anders angegeben, jedes Fahrzeug, jeden Container, jede Wohnung, jede Palette, jeden Anhänger, jeden transportablen Tank und ähnliche Gegenstände, die für die Konsolidierung von Gütern verwendet werden, sowie mobile Anlagen und Holzverpackungen.
    5. Kunde ist jede Person, ob selbst Vertreter oder Auftraggeber, auf deren Wunsch oder in deren Namen das Unternehmen eine Dienstleistung erbringt.
    6. Gefährliche Waren umfassen Waren, die gefährlich, entzündlich, radioaktiv oder schädlich sind oder werden können, Waren, die andere Waren verunreinigen oder beeinträchtigen können, und Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder fördern können.
    7. Waren umfasst die Ladung und jeden Container, der nicht von der Gesellschaft oder in ihrem Namen geliefert wird und für den die Gesellschaft eine Dienstleistung erbringt;
    8. Haager Regeln sind die Bestimmungen des am 25. August 1924 in Brüssel unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über Konnossemente;
    9. Anweisungen bedeutet eine Erklärung der spezifischen Anforderungen des Kunden;
    10. Eigentümer umfasst den Eigentümer, den Versender und den Empfänger der Waren und jede andere Person, die zu einem relevanten Zeitpunkt eine rechtliche oder billige Beziehung zu den Waren hat oder haben kann, sowie jeden, der in ihrem Namen handelt.
    11. Person schließt Personen und juristische Personen ein.
    12. SDR bedeutet Sonderziehungsrecht. Das SZR entspricht der Definition des Internationalen Währungsfonds, und der Wert eines SZR in bezug auf eine Forderung aus diesem Vertrag wird zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem die Begleichung vereinbart wird oder zu dem ein Urteil ergeht

    Überschriften von Klauseln oder Gruppen von Klauseln in diesen Bedingungen dienen nur zur Veranschaulichung.

    Der Kunde wird auf die Klauseln in diesem Vertrag hingewiesen, die die Haftung des Unternehmens ausschließen oder einschränken, sowie auf die Klauseln, die den Kunden verpflichten, das Unternehmen unter bestimmten Umständen zu entschädigen.

  2. Anmeldung

    1. Vorbehaltlich des nachstehenden Unterabsatzes (B) unterliegen alle Dienstleistungen und Tätigkeiten des Unternehmens im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, ob unentgeltlich oder nicht, diesen Bedingungen.


      1. Die Bestimmungen von Teil I gelten für alle diese Dienstleistungen und Tätigkeiten.
      2. Die Bestimmungen von Teil II gelten nur insoweit, als die Gesellschaft solche Dienstleistungen und Tätigkeiten als Vermittler erbringt.
      3. Die Bestimmungen von Teil III gelten nur insoweit, als das Unternehmen solche Dienstleistungen und Tätigkeiten als Auftraggeber erbringt.
    2. Die folgenden Bestimmungen haben Vorrang, soweit sie mit den vorliegenden Bedingungen unvereinbar sind:
    3. die Bestimmungen, die in einem Dokument enthalten sind, das den Titel "Konnossement" oder "Frachtbrief" trägt (unabhängig davon, ob es begebbar ist oder nicht), wenn dieses Dokument von der Gesellschaft oder in ihrem Namen ausgestellt wird und vorsieht, dass die Gesellschaft als Frachtführer auftritt.
    4. Die Bestimmungen von Teil IV dieser Bedingungen, soweit die Gesellschaft die Reinigung, Wartung, Reparatur oder Lagerung von Containern und damit zusammenhängende Nebenleistungen erbringt.
    5. Jede Änderung, Aufhebung oder jeder Verzicht auf diese Bedingungen muss schriftlich erfolgen und von einem Vorstandsmitglied des Unternehmens unterzeichnet werden. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass keine andere Person befugt ist oder befugt sein wird, einer Änderung, Aufhebung oder einem Verzicht auf diese Bedingungen zuzustimmen.
  3. Alle Dienstleistungen und Tätigkeiten werden von der Gesellschaft als Vertreter erbracht, außer in den folgenden Fällen, in denen die Gesellschaft als Auftraggeber auftritt:


    1. wenn das Unternehmen die Beförderung, Handhabung oder Lagerung von Waren vornimmt, jedoch nur in dem Umfang, in dem die Beförderung durch das Unternehmen selbst oder seine Bediensteten erfolgt und die Waren sich in der tatsächlichen Obhut und Kontrolle des Unternehmens befinden, oder
    2. wenn der Kunde vor Beginn der Beförderung, Handhabung oder Lagerung von Gütern vom Unternehmen schriftlich Angaben zur Identität, zu den Dienstleistungen oder zu den Kosten der vom Unternehmen mit der Durchführung eines Teils oder der gesamten Beförderung beauftragten Personen verlangt, so gilt das Unternehmen in Bezug auf den Teil der Beförderung, für den das Unternehmen die verlangten Angaben nicht innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Aufforderung durch das Unternehmen macht, als Auftraggeber, oder
    3. soweit sich das Unternehmen ausdrücklich und schriftlich bereit erklärt, als Auftraggeber zu handeln, oder
    4. in dem Maße, in dem das Unternehmen von einem Gericht als Auftraggeber angesehen wird.
  4. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 3,


    1. die Erhebung eines Festpreises für eine Dienstleistung oder Dienstleistungen gleich welcher Art durch das Unternehmen ist an sich weder bestimmend noch ein Beweis dafür, dass das Unternehmen in Bezug auf eine solche Dienstleistung oder solche Dienstleistungen als Vertreter oder Auftraggeber handelt;
    2. die Bereitstellung von eigenem oder geleastem Material durch das Unternehmen an sich bestimmt nicht und ist kein Beweis dafür, dass das Unternehmen als Vertreter oder Auftraggeber in Bezug auf die Beförderung, Handhabung oder Lagerung von Waren handelt;
    3. das Unternehmen handelt als Agent, wenn das Unternehmen ein Konnossement oder ein anderes Dokument beschafft, das einen Beförderungsvertrag zwischen einer anderen Person als dem Unternehmen und dem Kunden oder Eigentümer belegt;
    4. das Unternehmen handelt bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zollanforderungen, Steuern, Lizenzen, konsularischen Dokumenten, Ursprungszeugnissen, Inspektionen, Bescheinigungen und anderen ähnlichen Dienstleistungen als Vermittler und niemals als Auftraggeber;
    5. Die Angebote werden unter dem Vorbehalt der sofortigen Annahme und unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder der Änderung abgegeben. Ändern sich die Frachtsätze, Versicherungsprämien oder sonstigen auf die Waren anwendbaren Gebühren, so können die Angebote und Gebühren mit oder ohne vorherige Ankündigung entsprechend geändert werden.
  5. Verpflichtungen des Kunden

  6. Der Kunde garantiert, dass er entweder der Eigentümer oder der bevollmächtigte Vertreter des Eigentümers der Waren ist und dass er befugt ist, diese Bedingungen nicht nur für sich selbst, sondern auch als Vertreter für und im Namen des Eigentümers der Waren zu akzeptieren und sie zu akzeptieren.
  7. Der Kunde garantiert, dass er über eine angemessene Kenntnis der Angelegenheiten verfügt, die sich auf die Führung seines Unternehmens auswirken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verkaufs- und Kaufbedingungen für die Waren und alle anderen damit verbundenen Angelegenheiten.
  8. Der Kunde muss ausreichende und ausführbare Anweisungen erteilen.
  9. Der Kunde garantiert, dass die Beschreibung und die Angaben zu den Waren vollständig und richtig sind.
  10. Der Kunde gewährleistet, dass die Waren ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet, etikettiert und in einer Art und Weise verstaut sind, die den die Waren betreffenden Vorgängen oder Transaktionen und den Eigenschaften der Waren angemessen ist, es sei denn, das Unternehmen hat Anweisungen in Bezug auf solche Dienstleistungen angenommen.
  11. Besondere Anweisungen, Waren und Dienstleistungen

    1. Sofern nicht vorher schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, darf der Kunde keine gefährlichen Güter an das Unternehmen liefern oder das Unternehmen veranlassen, mit gefährlichen Gütern umzugehen oder diese zu handhaben.
    2. Verstößt der Kunde gegen den vorstehenden Absatz (A), haftet er für alle Verluste oder Schäden, die durch die Waren oder an den Waren oder im Zusammenhang mit den Waren verursacht werden, wie auch immer diese entstehen. Der Kunde muss das Unternehmen gegen alle Strafen, Ansprüche, Schäden, Kosten und Ausgaben, die in diesem Zusammenhang entstehen, verteidigen, entschädigen und schadlos halten, und die Waren können ohne Vorankündigung nach alleinigem Ermessen des Unternehmens oder einer anderen Person, in deren Gewahrsam sie sich zu dem betreffenden Zeitpunkt befinden, vernichtet oder anderweitig behandelt werden.
    3. Wenn das Unternehmen zustimmt, gefährliche Güter anzunehmen und diese dann nach Meinung des Unternehmens oder einer anderen Person eine Gefahr für andere Güter, Eigentum, Leben oder Gesundheit darstellen, können sie ohne Vorankündigung zerstört oder auf andere Weise auf Kosten des Kunden oder Eigentümers behandelt werden.
    1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Waren zum Transport auszuschreiben, die einer Temperaturkontrolle bedürfen, ohne vorher schriftlich die Art der Waren und den einzuhaltenden Temperaturbereich mitzuteilen.
    2. Im Falle eines temperaturkontrollierten Containers, der vom Kunden oder in seinem Namen von einem Dritten gefüllt wird, verpflichtet sich der Kunde außerdem, dass;


      1. der Behälter ordnungsgemäß vorgekühlt oder vorgeheizt wurde und
      2. die Waren ordnungsgemäß in den Container gestopft worden sind, und
      3. die Thermostate vom Kunden oder einem Dritten ordnungsgemäß eingestellt worden sind.

      Bei Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen haftet das Unternehmen nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Waren, die durch diese Nichteinhaltung verursacht werden.

    1. Eine Versicherung wird nur auf ausdrückliche, schriftliche Anweisung des Kunden abgeschlossen. Alle vom Unternehmen abgeschlossenen Versicherungen unterliegen den üblichen Ausnahmen und Bedingungen der Policen der Versicherungsgesellschaft oder des Versicherers, die das Risiko übernehmen.
    2. Die Gesellschaft ist in Bezug auf den Abschluss der Versicherung ein Vertreter des Kunden.
    3. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, für jede Sendung eine gesonderte Versicherung abzuschließen, sondern kann sie in einer offenen oder allgemeinen Police angeben.
    4. Sollten die Versicherer ihre Haftung aus irgendeinem Grund bestreiten, hat der Versicherte nur gegen die Versicherer Regressansprüche. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung in Bezug auf die Versicherung, auch wenn die Prämie für die Police möglicherweise nicht dem Satz entspricht, den die Gesellschaft berechnet oder der von ihren Kunden an die Gesellschaft gezahlt wird.
  12. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Erklärungen im Sinne von Gesetzen, Konventionen oder Verträgen über die Beschaffenheit oder den Wert von Waren oder über ein besonderes Interesse an der Lieferung abzugeben, es sei denn, es liegen ausdrückliche schriftliche Anweisungen in diesem Sinne vor, die vom Unternehmen angenommen wurden.
    1. Sofern nicht vorher schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder die Bestimmungen eines vom Unternehmen unterzeichneten Dokuments etwas anderes vorsehen, bedürfen Anweisungen, die sich auf die Lieferung oder Freigabe von Waren gegen Zahlung oder gegen Aushändigung eines bestimmten Dokuments beziehen, der Schriftform.
    2. Die Haftung des Unternehmens, die sich aus solchen Anweisungen in Bezug auf die Lieferung oder Freigabe der Waren ergibt, die nicht in schriftlicher Form vorliegen, geht nicht über die Haftung hinaus, die in Bezug auf die Falschlieferung von Waren vorgesehen ist.
  13. Sofern nicht vorher schriftlich vereinbart wurde, dass die Waren bis zu einem bestimmten Datum abfahren oder ankommen sollen, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für die Abfahrts- oder Ankunftsdaten der Waren, unabhängig davon, ob eine solche Verzögerung durch Fahrlässigkeit des Unternehmens und/oder seiner Bediensteten oder Vertreter verursacht wurde oder nicht.
  14. Allgemeine Entschädigungen

    1. Der Kunde und der Eigentümer verteidigen, entschädigen und halten das Unternehmen schadlos gegen jegliche Haftung, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die entstehen:

      1. aus der Beschaffenheit der Ware, es sei denn, sie wurde durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht,
      2. aus dem Handeln des Unternehmens gemäß den Anweisungen des Kunden oder des Eigentümers oder
      3. aus einer Verletzung der Garantie oder Verpflichtung durch den Kunden oder aus der Fahrlässigkeit des Kunden oder des Eigentümers.
    2. Sofern nicht durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht, haften der Kunde und der Eigentümer für alle Zölle, Steuern, Gebühren, Abgaben, Kautionen und Auslagen jeglicher Art, die von einer Behörde in Bezug auf die Waren, die gefährlichen Güter und/oder den Container erhoben werden, sowie für alle Verbindlichkeiten, Zahlungen, Bußgelder, Kosten, Ausgaben, Verluste und Schäden, die dem Unternehmen in diesem Zusammenhang entstehen, und halten das Unternehmen schadlos.
    3. Ratschläge und Informationen, in welcher Form sie auch immer erteilt werden, werden von der Firma nur für den Kunden und/oder Eigentümer bereitgestellt, und der Kunde und/oder Eigentümer muss die Firma verteidigen, entschädigen und schadlos halten für alle Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die aus anderen Personen entstehen, die sich auf solche Ratschläge oder Informationen verlassen. Der Kunde darf solche Ratschläge oder Informationen nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens an Dritte weitergeben, und der Kunde und/oder Eigentümer muss das Unternehmen für alle Verluste entschädigen, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bedingung entstehen.
      1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Ansprüche gegen Bedienstete, Subunternehmer oder Beauftragte des Unternehmens geltend zu machen, die ihnen eine wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit den Waren auferlegen oder zu erzwingen versuchen; sollte ein solcher Anspruch dennoch geltend gemacht werden, so hat er das Unternehmen für alle sich daraus ergebenden Folgen zu entschädigen und schadlos zu halten.
      2. Unbeschadet des Vorstehenden hat jeder dieser Bediensteten, Unterauftragnehmer oder Bevollmächtigten Anspruch auf alle Bestimmungen dieses Vertrages, so als ob diese Bestimmungen ausdrücklich zu seinem Vorteil wären. Wenn das Unternehmen diesen Vertrag abschließt, tut es dies im Umfang dieser Bestimmungen nicht nur in seinem Namen, sondern als Vertreter und Treuhänder für diese Bediensteten, Subunternehmer und Vertreter.
      3. Der Kunde hat das Unternehmen zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Kosten und Forderungen, die über die Haftung des Unternehmens gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen hinausgehen, und unbeschadet der Allgemeingültigkeit dieser Klausel deckt diese Entschädigung alle Ansprüche, Kosten und Forderungen ab, die aus oder im Zusammenhang mit der Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Bediensteten, Subunternehmer und Vertreter entstehen.
      4. In dieser Klausel umfasst der Begriff "Unterauftragnehmer" direkte und indirekte Unterauftragnehmer sowie deren jeweilige Bedienstete und Vertreter.
    4. Der Kunde haftet für den Verlust, die Beschädigung, die Verunreinigung, die Verschmutzung, das Festhalten oder das Liegegeld vor, während und nach der Beförderung von Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Container) des Unternehmens oder einer Person oder eines Schiffes, auf das oben unter (D) Bezug genommen wird, das durch den Kunden oder den Eigentümer oder eine Person, die im Namen eines von beiden handelt, verursacht wurde oder für das der Kunde anderweitig verantwortlich ist.
  15. Gebühren, etc.

    1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen alle Beträge sofort bei Fälligkeit in bar oder wie vereinbart zu zahlen, ohne Minderung oder Aufschub aufgrund von Forderungen, Gegenforderungen oder Aufrechnungen.
    2. Wenn das Unternehmen angewiesen wird, Frachten, Zölle, Gebühren oder andere Kosten von einer anderen Person als dem Kunden einzuziehen, ist der Kunde bei Erhalt eines Nachweises über die Forderung und die Nichtzahlung durch diese andere Person bei Fälligkeit für diese verantwortlich.
    3. Auf alle überfälligen Gebühren an das Unternehmen hat das Unternehmen Anspruch auf Zinsen auf alle ausstehenden Beträge zu dem vom Unternehmen empfohlenen Zinssatz oder, falls ein solcher Zinssatz nicht empfohlen wird, zu einem jährlichen Zinssatz von 3 (drei) Prozent über dem von der nationalen Bank oder der Zentralbank des Landes oder des Gebiets der betreffenden Währung festgelegten Mindestzinssatz für jeden Zeitraum, nachdem jeder Betrag überfällig geworden ist, zuzüglich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, die bei der Einziehung fälliger Beträge anfallen.
    4. Wenn die Vertragsbedingungen den Kunden verpflichten, eine Vorauszahlung in einer bestimmten Höhe zu leisten, um die Fracht und/oder andere damit zusammenhängende Dienstleistungen vor Beginn der Erbringung der Dienstleistungen zu bezahlen, der Kunde diese Zahlung jedoch nicht geleistet hat, hat das Unternehmen das Recht, nicht mit der Erfüllung seiner Pflichten zu beginnen. Und wenn das Unternehmen trotz fehlender Vorauszahlung bereits mit der Erfüllung seiner Pflichten begonnen hat, hat das Unternehmen das Recht, die Erfüllung seiner Pflichten auszusetzen, einschließlich des Rechts, Waren sowie Dokumente für Waren zugunsten des Kunden oder des Eigentümers oder einer anderen Person nicht freizugeben, bis der Kunde die für ihn erbrachten Dienstleistungen vollständig bezahlt hat, es sei denn, in der Buchungsnotiz (Antrag/Kaufauftrag usw.) ist etwas anderes angegeben. Alle Ansprüche Dritter und Verluste, die mit der Verletzung der Bedingungen und der Höhe der Vorauszahlung durch den Kunden verbunden sind und daraus entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
    5. Im Falle einer unangemessenen Weigerung des Kunden, Dienstleistungen zu vereinbaren und zu bezahlen, einschließlich zusätzlicher Kosten, kann das Unternehmen die Erfüllung der Aufträge des Kunden und die Beauftragung in jeder Phase verweigern oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aufschieben, bis die Zahlungen endgültig geklärt sind.
    6. Der Kunde entschädigt alle Kosten, die dem Unternehmen bei der Ausführung seines Auftrags und seiner Beauftragung tatsächlich entstehen. Diese Bedingung gilt auch im Falle der Stornierung des Buchungsscheins (Antrag/Bestellung usw.), der Nichtabgabe von Waren oder des Ausfalls von Fahrzeugen, einschließlich der von Dritten, die am Transportprozess beteiligt sind, auferlegten Bußgelder (Bußgeld für die Stornierung der Buchung usw.), und der Kunde zahlt die entsprechende Gebühr für bereits erbrachte Dienstleistungen sowie nach dem Ermessen und der Aufforderung des Unternehmens zahlt der Kunde ein Bußgeld von 5 bis 10 % der vereinbarten Transportkosten.
    7. Im Falle der Aufgabe/Nichtbeanspruchung der Waren durch den Kunden sowie durch den Empfänger, der vom Kunden in der Buchungsnotiz/dem Antrag/der Bestellung usw. und/oder im entsprechenden Versanddokument (B/L, Seefrachtbrief usw.) als Empfänger angegeben wird, entschädigt und erstattet der Kunde bedingungslos alle zusätzlichen Kosten und Bußgelder, die tatsächlich zugunsten der Reederei oder des Bestimmungsortes entstehen. ) als Empfänger im Ankunfts-/Bestimmungshafen oder -terminal angegeben wird, wird der Kunde das Unternehmen bedingungslos für alle zusätzlichen Kosten, Gebühren und Bußgelder entschädigen, die dem Unternehmen tatsächlich zu Gunsten der Reederei oder eines anderen Frachtführers, des Zolls, der Hafenverwaltung und anderer beauftragter Dritter und staatlicher Behörden entstanden sind, einschließlich im Falle der Verbringung durch die Reederei, sowie anderer oben genannter Beteiligter und staatlicher Behörden, alle Ansprüche und Klagen gegen das Unternehmen auf Entschädigung aller Kosten, Gebühren und Bußgelder im Zusammenhang mit der Lagerung, Beschlagnahme, dem Verkauf und/oder einer anderen Entsorgung von aufgegebenen / nicht beanspruchten Waren, und zwar in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften und allen anderen einschlägigen internationalen Konventionen, die angewandt werden.
      Im Falle eines Verstoßes gegen die obige Bestimmung verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen von jeglichem Schaden freizuhalten und zu entschädigen und übernimmt ausschließlich die Haftung, eventuelle Bußgelder und Entschädigungen für Kosten und Schäden, die dem Unternehmen von staatlichen Behörden und anderen autorisierten Organen für die Verletzung von Vorschriften und Gesetzen im Bereich der Lieferung, des Umschlags, der Lagerung, der Nutzung und der Zollverfahren beim Warentransport auferlegt werden können.
  16. Freiheiten und Rechte der Gesellschaft

  17. Das Unternehmen ist berechtigt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, im eigenen Namen oder im Namen des Kunden und ohne Benachrichtigung des Kunden Verträge zu beliebigen Bedingungen abzuschließen


    1. für die Beförderung von Gütern auf irgendeinem Weg, mit irgendeinem Mittel oder durch irgendeine Person,
    2. für die Beförderung von Gütern jeglicher Art, ob in Containern oder nicht, auf oder unter dem Deck eines Schiffes,
    3. für das Lagern, Verpacken, Umladen, Beladen, Entladen oder Hantieren von Waren durch irgendeine Person an irgendeinem Ort, sei es an Land oder auf See, und für eine beliebige Zeitdauer,
    4. für die Beförderung oder Lagerung von Gütern in Containern oder mit anderen Gütern jeglicher Art,
    5. für die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen zu sorgen und alle Handlungen vorzunehmen, die nach Ansicht der Gesellschaft für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen notwendig oder förderlich sein können.
    1. Das Unternehmen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, in irgendeiner Hinsicht von den Anweisungen des Kunden abzuweichen, wenn es nach Ansicht des Unternehmens gute Gründe gibt, dies im Interesse des Kunden zu tun, ohne dass ihm dadurch eine zusätzliche Haftung entsteht.
    2. Das Unternehmen kann jederzeit den Anordnungen oder Empfehlungen einer Behörde nachkommen. Die Verantwortung des Unternehmens in Bezug auf die Waren endet mit der Lieferung oder sonstigen Verfügung über die Waren in Übereinstimmung mit solchen Anordnungen oder Empfehlungen.
  18. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens nach Ansicht des Unternehmens oder einer Person, deren Dienste das Unternehmen in Anspruch nimmt, durch etwas beeinträchtigt wird oder wahrscheinlich beeinträchtigt werden könnte:

    1. hindernis
    2. risiko
    3. verzögern
    4. schwierigkeiten, oder
    5. irgendeiner Art von Nachteil

    und die durch angemessene Bemühungen des Unternehmens oder einer anderen Person nicht vermieden werden können, kann das Unternehmen nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden oder den Eigentümer oder ohne Mitteilung, wenn eine solche Mitteilung nicht möglich ist, die Erfüllung seiner Verpflichtungen als beendet betrachten und die Waren oder Teile davon dem Kunden oder dem Eigentümer an einem Ort zur Verfügung stellen, den das Unternehmen für sicher und angemessen hält, woraufhin die Verantwortung des Unternehmens in Bezug auf die Waren endet. Der Kunde ist für alle zusätzlichen Kosten für die Beförderung zu diesem Ort, die Lieferung und die Lagerung an diesem Ort sowie für alle anderen dem Unternehmen entstandenen Kosten verantwortlich.

  19. Nimmt der Kunde oder Eigentümer die Waren oder einen Teil davon nicht zu dem Zeitpunkt und an dem Ort ab, an dem das Unternehmen oder eine Person, deren Dienste das Unternehmen in Anspruch nimmt, berechtigt ist, den Kunden oder Eigentümer zur Abnahme der Waren aufzufordern, ist das Unternehmen oder eine solche andere Person berechtigt, die Waren oder einen Teil der Waren ohne weitere Ankündigung im Freien oder unter Dach auf alleinige Gefahr und Kosten des Kunden zu lagern. Eine solche Lagerung gilt als Lieferung der Waren, und die Haftung des Unternehmens erlischt in vollem Umfang.

  20. Ungeachtet der Klauseln 20 und 21 ist das Unternehmen berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Kosten des Kunden, zahlbar auf Verlangen und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden und Eigentümer, Folgendes zu verkaufen oder zu veräußern


    1. nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von 21 Tagen alle Waren, die nach Ansicht des Unternehmens nicht wie angewiesen geliefert werden können, und
    2. ohne Vorankündigung Waren, die untergegangen sind, sich verschlechtert haben oder in einer Weise verändert wurden oder verändert werden könnten, die zu Verlusten oder Schäden an Personen oder Sachen geführt hat oder von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie gegen geltende Vorschriften oder Anforderungen verstößt.
    1. Das Unternehmen hat ein besonderes und allgemeines Pfandrecht an allen Waren und/oder Dokumenten, die sich auf die in seinem Besitz befindlichen Waren beziehen, für alle Beträge gleich welcher Art und Beschaffenheit, die zu irgendeinem Zeitpunkt vom Kunden oder Eigentümer fällig sind, und ist nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von 28 Tagen berechtigt, diese Waren und/oder Dokumente auf Kosten des Kunden und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden und Eigentümer zu verkaufen oder zu veräußern und den Erlös für die Zahlung dieser Beträge zu verwenden. Nach Abrechnung mit dem Kunden über den Restbetrag, der nach Zahlung der dem Unternehmen geschuldeten Beträge und der Kosten des Verkaufs oder der Veräußerung verbleibt, ist das Unternehmen von jeglicher Haftung in Bezug auf die Waren und/oder Dokumente befreit. Wenn beim Verkauf der Waren der Erlös nicht den geschuldeten Betrag erreicht, ist das Unternehmen berechtigt, den Differenzbetrag von einer der Parteien, die in den Bedingungen Kunde oder Eigentümer enthalten sind, zurückzufordern.
    2. Ein Pfandrecht gilt in jedem Fall:
      1. die Lieferung der Waren überdauern und
      2. zu diesem Zweck hat das Unternehmen das Recht, die Waren und Dokumente ohne Benachrichtigung des Kunden oder des Eigentümers und auf Kosten des Kunden oder des Eigentümers und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden oder dem Eigentümer durch öffentliche Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu verkaufen.
  21. Das Unternehmen ist berechtigt, alle Maklergebühren, Provisionen, Zulagen und sonstigen Vergütungen, die üblicherweise von Spediteuren einbehalten oder an diese gezahlt werden, zu behalten und zu erhalten.

  22. Das Unternehmen hat das Recht, gegen den Eigentümer und den Kunden gesamtschuldnerisch jegliche Haftung des Kunden gemäß diesen Bedingungen geltend zu machen oder vom Kunden zu zahlende Beträge, die nach Aufforderung nicht gezahlt wurden, von ihnen zurückzufordern.

  23. Container

    1. Wenn ein Container vom Kunden oder in dessen Auftrag verpackt oder gefüllt wurde, haftet das Unternehmen nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Waren, wenn:


      1. durch die Art und Weise, in der der Container verpackt oder gestopft wurde, verursacht wurde
      2. durch die mangelnde Eignung des Inhalts für die Beförderung in dem tatsächlich verwendeten Container verursacht wird, es sei denn, die Gesellschaft hat die Eignung genehmigt.
      3. die durch die Ungeeignetheit oder den mangelhaften Zustand des tatsächlich verwendeten Containers verursacht wurden, vorausgesetzt, dass, wenn der Container von der Gesellschaft oder in ihrem Namen geliefert wurde, dieser Absatz (iii) nur dann gilt, wenn die Ungeeignetheit oder der mangelhafte Zustand:

        (a) nicht durch Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens verursacht wurde, oder

        (b) bei einer angemessenen Inspektion durch den Kunden oder den Eigentümer oder eine in ihrem Namen handelnde Person zu oder vor dem Zeitpunkt, zu dem der Container gepackt oder gestopft wurde, erkennbar gewesen wären.

      4. der Container bei Beginn der Beförderung nicht versiegelt ist, es sei denn, die Gesellschaft hat sich bereit erklärt, den Container zu versiegeln.
    2. Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält das Unternehmen schadlos gegen alle Ansprüche, Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die sich aus einem oder mehreren der unter (A) oben genannten Punkte ergeben.
    3. Wird das Unternehmen mit der Bereitstellung eines Containers beauftragt, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, einen Container eines bestimmten Typs oder einer bestimmten Qualität bereitzustellen, es sei denn, es liegt ein schriftlicher, vom Unternehmen akzeptierter gegenteiliger Antrag vor.
  24. Allgemeine Haftung

    1. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, haftet das Unternehmen nicht für Verluste oder Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen:

      1. die Handlung oder Unterlassung des Kunden oder Eigentümers oder einer in ihrem Namen handelnden Person,
      2. die Einhaltung der Anweisungen, die dem Unternehmen vom Kunden, vom Eigentümer oder von einer anderen dazu berechtigten Person erteilt wurden,
      3. unzulänglichkeit der Verpackung oder Etikettierung der Waren, es sei denn, das Unternehmen hat diese Dienstleistung erbracht,
      4. die Handhabung, Verladung, Verstauung oder Entladung der Waren durch den Kunden oder den Eigentümer oder eine in ihrem Namen handelnde Person,
      5. inhärenter Mangel der Waren,
      6. bei Aufruhr, zivilen Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen oder Arbeitsbeschränkungen, gleichgültig aus welchem Grund,
      7. bei Feuer, Überschwemmung oder Sturm, oder
      8. jede Ursache, die das Unternehmen nicht vermeiden konnte und deren Folgen es bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden konnte.
    2. Wenn die Gesellschaft gemäß Unterabschnitt (A) oben nicht für Verluste oder Schäden haftet, die durch eine oder mehrere der oben genannten Ursachen, Ereignisse oder Vorfälle verursacht wurden, haftet die Gesellschaft nur in dem Umfang, in dem die Ursachen, Ereignisse oder Vorfälle, für die sie gemäß diesen Bedingungen haftet, zu dem Verlust oder Schaden beigetragen haben. Die Beweislast dafür, dass der Verlust oder die Beschädigung auf eine oder mehrere der in Unterklausel (A) genannten Ursachen, Ereignisse oder Vorfälle zurückzuführen ist, liegt bei der Gesellschaft, es sei denn, die Gesellschaft stellt fest, dass der Verlust oder die Beschädigung unter den gegebenen Umständen auf eine oder mehrere der in Unterklausel (A) Ziffern (iii) bis (vi) genannten Ursachen, Ereignisse oder Vorfälle zurückgeführt werden kann, so wird vermutet, dass er oder sie auf diese Weise verursacht wurde. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, daß der Schaden tatsächlich nicht ganz oder teilweise durch eine der unter Buchstabe A aufgeführten Ursachen, Ereignisse oder Vorfälle verursacht wurde.
    3. Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von anderem Eigentum als den Waren selbst, wie auch immer verursacht
    4. Vorbehaltlich Klausel 15 haftet das Unternehmen nicht für wirtschaftliche Verluste in jeglicher Form, wie z.B. indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verspätungen, Abweichungen, wie auch immer verursacht.
  25. Höhe der Entschädigung

  26. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, übersteigt die Haftung des Unternehmens, ungeachtet der ungeklärten Ursache des Verlusts oder Schadens, nicht den folgenden Betrag:


    1. In Bezug auf Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung der Waren übersteigt die Haftung des Unternehmens, ungeachtet der ungeklärten Ursache des Verlusts oder der Beschädigung, nicht den niedrigeren der folgenden Beträge:


      1. den Wert der betreffenden Waren;
      2. die angemessenen Reparaturkosten im Falle einer Beschädigung; oder
      3. 2 SZR pro kg der betreffenden Waren, vorausgesetzt, dass die Haftung des Unternehmens gemäß dieser Klausel einen Höchstbetrag von 75.000 SZR pro Ereignis oder Ereignissen, die auf eine gemeinsame Ursache zurückzuführen sind, nicht überschreitet.
    2. In Bezug auf Ansprüche wegen Lieferung der Waren an eine falsche Person oder einen falschen Bestimmungsort übersteigt die Haftung des Unternehmens, wie auch immer sie entsteht, nicht die Kosten für die Beförderung der Waren zum richtigen Bestimmungsort mit der ursprünglich vorgesehenen Beförderungsart.
    3. In Bezug auf alle anderen Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit der Beförderung oder den Waren ergeben, darf die Haftung des Unternehmens, wie auch immer sie entsteht, den niedrigeren der folgenden Beträge nicht übersteigen:
      1. die Höhe der Gebühren der Gesellschaft für die Beförderung, auf die sich der Anspruch bezieht, und
      2. 75.000 SZR insgesamt pro Ereignis oder Ereignisse, die auf eine gemeinsame Ursache zurückzuführen sind.
    4. Wird die Gesellschaft ungeachtet der Klausel 21 dennoch für eine Verspätung haftbar gemacht, so übersteigt ihre Haftung unter keinen Umständen den Betrag der Gebühren der Gesellschaft für die betreffende Beförderung.
    1. Die Entschädigung wird unter Bezugnahme auf den Ab-Werk-Rechnungswert der Waren zuzüglich Frachtkosten und Versicherung, sofern bezahlt, berechnet.
    2. Gibt es keinen Rechnungswert für die Waren, so wird die Entschädigung unter Bezugnahme auf den Wert dieser Waren an dem Ort und zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem sie dem Kunden oder Eigentümer geliefert werden oder hätten geliefert werden sollen. Der Wert der Güter wird nach dem aktuellen Marktpreis oder, falls es keinen Börsen- oder Marktpreis gibt, nach dem normalen Wert von Gütern gleicher Art und Qualität bestimmt.
  27. Nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und gegen Zahlung zusätzlicher Gebühren kann vom Unternehmen eine höhere Entschädigung verlangt werden, die den Wert der Waren oder den vereinbarten Wert, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, nicht übersteigt.

  28. Schadensanzeige, Verjährung

  29. Das Unternehmen ist von jeglicher Haftung befreit, es sei denn:


      1. das Unternehmen oder sein Bevollmächtigter innerhalb von 14 Tagen nach dem unter (B) angegebenen Datum schriftlich über einen Anspruch informiert wird, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass es unmöglich war, diese Frist einzuhalten, und dass der Anspruch so bald wie möglich geltend gemacht wurde, und
      2. eine Klage beim zuständigen Gericht eingereicht wird und eine schriftliche Mitteilung darüber innerhalb von 9 Monaten nach dem unter (B) angegebenen Datum bei der Gesellschaft eingeht.
      1. im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von Waren das Datum der Lieferung der Waren,
      2. im Falle einer Verspätung oder Nichtlieferung der Waren das Datum, an dem die Waren hätten geliefert werden müssen,
      3. in allen anderen Fällen das Ereignis, das den Anspruch begründet, andernfalls gilt jeder Anspruch als abgelehnt und ist absolut ausgeschlossen.
  30. Allgemeiner Durchschnitt

  31. Der Kunde verpflichtet sich, die Gesellschaft zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten in Bezug auf alle Ansprüche auf Beiträge zur Havarie-Grosse, die an die Gesellschaft gestellt werden, unabhängig davon, ob die Frachtkosten im Voraus bezahlt wurden oder nicht. Der Kunde hat die von der Gesellschaft geforderte Sicherheit für die Beiträge zur Havarie-Grosse unverzüglich und in einer für die Gesellschaft akzeptablen Form zu leisten.

  32. Sonstiges

  33. Jede Mitteilung, die per Post zugestellt wird, gilt als am dritten Tag nach dem Tag, an dem sie an die dem Unternehmen zuletzt bekannte Anschrift des Empfängers der Mitteilung gesandt wurde, zugestellt.

  34. Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Einreden und Haftungsbeschränkungen gelten für alle Klagen gegen das Unternehmen, unabhängig davon, ob diese Klagen auf einem Vertrag oder einer unerlaubten Handlung beruhen.

  35. Sollte eine Gesetzgebung zwingend auf ein Geschäft anwendbar sein, so sind diese Bedingungen in Bezug auf dieses Geschäft so zu verstehen, dass sie dieser Gesetzgebung unterliegen, und nichts in diesen Bedingungen ist als Verzicht des Unternehmens auf eines seiner Rechte oder Immunitäten oder als Erhöhung seiner Verantwortlichkeiten oder Haftungen gemäß dieser Gesetzgebung auszulegen, und sollte ein Teil dieser Bedingungen in irgendeinem Ausmaß mit dieser Gesetzgebung unvereinbar sein, so wird dieser Teil in Bezug auf dieses Geschäft in diesem Ausmaß außer Kraft gesetzt und nicht weiter.

  36. Die Überschriften von Klauseln oder Gruppen von Klauseln in diesen Bedingungen dienen nur als Anhaltspunkte. Das Unternehmen kann diese Bedingungen jederzeit einseitig ändern, indem es die Änderungen auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Für alle zwischen dem Unternehmen und dem Kunden nach einer solchen Veröffentlichung geschlossenen Verträge gelten die geänderten Bedingungen.

  37. Sollte sich eine Klausel oder ein Teil einer Klausel als nichtig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleibt der Rest dieser Klausel oder dieses Abschnitts des Vertrages davon unberührt

  38. Zuständigkeit und Recht

  39. Diese Bedingungen und alle außervertraglichen Angelegenheiten, die mit ihnen zusammenhängen, sich aus ihnen ergeben oder mit ihnen verbunden sind, unterliegen englischem Recht und sind nach diesem auszulegen, und die Parteien vereinbaren, dass die englischen Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung von Streitigkeiten haben, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und allen außervertraglichen Angelegenheiten, die mit ihnen zusammenhängen, sich aus ihnen ergeben oder mit ihnen verbunden sind, entstehen, es sei denn, das Unternehmen behält sich das Recht vor, ein Verfahren gegen den Kunden vor einem anderen zuständigen Gericht einzuleiten.

  40. TEIL II: UNTERNEHMEN ALS AGENT

    Besondere Haftungs- und Entschädigungsbedingungen

    1. Soweit das Unternehmen als Vermittler auftritt, schließt das Unternehmen keinen Vertrag mit dem Kunden über die Beförderung, Lagerung oder Handhabung der Waren oder über eine andere physische Dienstleistung in Bezug auf diese Waren ab und gibt auch nicht vor, einen solchen Vertrag abzuschließen, sondern handelt ausschließlich im Namen des Kunden bei der Sicherstellung solcher Dienstleistungen, indem es Verträge mit Dritten abschließt, so dass eine direkte vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und diesen Dritten entsteht.

    2. Das Unternehmen haftet nicht für die Handlungen und Unterlassungen der in Unterabsatz (A) oben genannten Dritten.

    1. Wenn das Unternehmen als Vertreter handelt, hat es die Vollmacht des Kunden, Verträge im Namen des Kunden abzuschließen und solche Handlungen vorzunehmen, die den Kunden in jeder Hinsicht an diese Verträge und Handlungen binden, ungeachtet der Abweichungen von den Anweisungen des Kunden.

    2. Sofern nicht durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht, hat der Kunde das Unternehmen zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten in Bezug auf jegliche Haftung, Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die sich aus Verträgen ergeben, die bei der Beschaffung der Anforderungen des Kunden gemäß Klausel 39 geschlossen wurden.

  41. Wahl der Tarife

  42. Bei einer Wahl der Tarife je nach Umfang oder Grad der Haftung der Personen, die die Waren befördern, lagern oder behandeln, wird keine Wertangabe gemacht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  43. TEIL III: UNTERNEHMEN ALS AUFTRAGGEBER

    Besondere Haftungsbedingungen

  44. Soweit das Unternehmen als Auftraggeber für die Ausführung der Anweisungen des Kunden auftritt, verpflichtet sich das Unternehmen, die Anweisungen des Kunden auszuführen oder in eigenem Namen für die Ausführung zu sorgen, und haftet vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Bedingungen für den Verlust oder die Beschädigung der Waren, die ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Waren in seine Obhut bis zum Zeitpunkt der Lieferung auftreten.

  45. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen richtet sich die Haftung des Unternehmens, wenn nachgewiesen werden kann, wo der Verlust oder die Beschädigung der Waren eingetreten ist, nach den Bestimmungen eines internationalen Übereinkommens oder nationalen Rechts, dessen Bestimmungen


    1. nicht durch einen privaten Vertrag zum Nachteil des Klägers abgewichen werden kann, und

    2. gelten würde, wenn der Geschädigte einen gesonderten und unmittelbaren Vertrag mit dem tatsächlichen Erbringer der betreffenden Dienstleistung für den Dienst oder die Beförderungsstrecke, bei dem bzw. der der Schaden eingetreten ist, geschlossen und als Nachweis dafür ein besonderes Dokument erhalten hätte, das ausgestellt werden muss, wenn ein solches internationales Übereinkommen oder nationales Recht anzuwenden ist.

  46. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen bestimmt sich die Haftung des Unternehmens nach den Haager Regeln, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Verlust oder die Beschädigung der Güter auf See oder auf Binnengewässern eingetreten ist und die Bestimmungen von Klausel 43 nicht anwendbar sind. Verweise in den Haager Regeln auf die Beförderung auf dem Seeweg gelten als Verweis auf die Beförderung auf Binnenwasserstraßen, und die Haager Regeln sind entsprechend auszulegen.

  47. Wenn der Verlust oder die Beschädigung der Güter auf See oder auf Binnengewässern eingetreten ist und der Eigentümer, der Charterer oder der Betreiber des Schiffes einen Begrenzungsfonds eingerichtet hat, ist die Haftung der Gesellschaft ungeachtet der Bestimmungen von Klausel 44 auf den Anteil des besagten Begrenzungsfonds beschränkt, der auf die Güter entfällt.

  48. Lufttransport


    Wenn das Unternehmen als Auftraggeber in Bezug auf eine Luftbeförderung von Gütern auftritt, wird hiermit die folgende Mitteilung gemacht:


    Wenn die Beförderung einen endgültigen Bestimmungsort oder einen Zwischenstopp in einem anderen Land als dem Abgangsland vorsieht, kann das Warschauer Abkommen anwendbar sein; das Abkommen regelt und beschränkt in den meisten Fällen die Haftung der Beförderer bei Verlust oder Beschädigung der Fracht. Vereinbarte Haltestellen sind die Orte (außer dem Abfahrts- und dem Bestimmungsort), die in der gewünschten Streckenführung angegeben sind, und/oder die Orte, die in den Fahrplänen der Beförderer als geplante Haltestellen für die Strecke angegeben sind. Die Adresse des ersten Beförderers ist der Abflughafen.

  49. Beide sind schuld Kollisionsklausel


    Die aktuelle, von der BIMCO angenommene Both-to-Blame-Kollisionsklausel wird in diese Bedingungen aufgenommen.

  50. U.S.A./Kanada Klausel


    1. In Bezug auf den Transport innerhalb der USA ist das Unternehmen dafür verantwortlich, den Transport durch einen oder mehrere Spediteure zu organisieren, und dieser Transport unterliegt den Verträgen und Tarifen dieser Spediteure und allen zwingend anwendbaren Gesetzen. Das Unternehmen garantiert die Erfüllung der vertraglichen und tariflichen Verpflichtungen des Transportunternehmens.

    2. Wenn und soweit die Bestimmungen des Harter Act of the U.S.A. 1893 ansonsten zwingend anwendbar wären, um die Verantwortung des Unternehmens für die Waren während eines Zeitraums vor dem Verladen auf oder nach dem Entladen von dem Schiff, auf dem die Waren befördert werden oder wurden, zu regeln, wird die Verantwortung des Unternehmens stattdessen durch die Bestimmungen dieser Bedingungen bestimmt, aber wenn diese Bestimmungen für ungültig befunden werden, wird die Verantwortung durch die Bestimmungen des Carriage of Goods by Sea Act of the U.S.A., genehmigt 1936, bestimmt.

  51. TEIL IV: UNTERNEHMEN, DAS DIENSTLEISTUNGEN ZUR REINIGUNG, WARTUNG, REPARATUR ODER LAGERUNG VON CONTAINERN ERBRINGT, SOWIE ALLE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN DIENSTLEISTUNGEN

  52. Vorbehaltlich der obigen Klausel 35 haftet das Unternehmen nicht für eine unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Dienstleistungen oder die sich daraus ergebenden Folgen, außer in dem in diesem Teil IV vorgesehenen Umfang.

    1. Die Haftung der Gesellschaft übersteigt nicht die angemessenen Kosten für die Behebung der von der Gesellschaft nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen, wobei der Höchstbetrag pro Container dem Marktwert des betreffenden Containers entspricht.

    2. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen die unsachgemäß erbrachten oder nicht beachteten Leistungen auf eigene Kosten nachbessern. Wenn das Unternehmen diese Option ausübt, oder wird nicht eine Gelegenheit durch den Kunden oder Eigentümer, um diese Option auszuüben gegeben, haftet das Unternehmen nicht für Kosten, die durch den Kunden oder Eigentümer bei der Behebung solcher Dienste.

  53. Der Kunde und der Eigentümer verpflichten sich, den Container bei der Rücklieferung an den Kunden oder Eigentümer oder eine in deren Namen handelnde Person zu überprüfen. Das Unternehmen haftet nicht, und der Kunde und der Eigentümer verteidigen, entschädigen und halten das Unternehmen schadlos gegen jegliche Verluste, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, die sich aus einer unsachgemäßen oder nicht erbrachten Leistung des Unternehmens ergeben, die bei einer angemessenen Inspektion des Containers zum Zeitpunkt der Rücklieferung erkennbar gewesen wäre.

  54. Das Unternehmen ist von jeglicher Haftung befreit, es sei denn:


    1. die schriftliche Mitteilung eines Anspruchs innerhalb von 14 Tagen bei der Gesellschaft eingeht und
    2. eine Klage in der richtigen Form eingereicht wird und eine schriftliche Mitteilung darüber innerhalb von 9 Monaten nach dem Datum der Rücklieferung des Containers an den Kunden oder Eigentümer oder eine in deren Namen handelnde Person bei der Gesellschaft eingeht.

PUBLIC OFFER AGREEMENT for rendering information services

You or your Company (further mentioned as " Client "); and SEARATES FZE (further mentioned as " Contractor"); having its registered office at PO Box 17000, JAFZA 17, 5TH Floor, Dubai, United Arab Emirates (“SeaRates FZE”);

(each a “Party” and together the “Parties”)

Have agreed on the Digital services provision as follows:

Client appoints SeaRates FZE as the provider of the Services (as defined below), and SeaRates FZE agrees to provide the Services as a Contractor, in accordance with the terms of this Agreement.

  1. Subject of the Contract and interpretations

    1. In diesem Abkommen werden die folgenden Definitionen verwendet:

      “Agreement” means the arrangements between the Contractor and the Client in accordance with providing of the Service;

      “Charges” means the fees to be charged by the Client to the Contractor;

      “Digital solutions” means the IT solutions that the Contractor provides such as Tracking System, Air Cargo Tracking, Logistics Explorer, Ship Schedules, Load Calculator, Distance and Time, Route Planner, Carbon Emissions calculator and other Digital solutions, available to be provided by the Contractor, according to the following options: web access on the Contractor’s websites, web integration into the Client’s websites and API connection to the Contractor’s Digital solutions. The documentations needed for the implementation of IT solutions are provided by the Contractor: on the Searates Developer Documentation, by the link: https://docs.searates.com/

    2. Die Überschriften in diesem Abkommen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung dieses Abkommens.

      In diesem Abkommen schließen Bezugnahmen auf den Singular den Plural ein und umgekehrt.

    3. 1.3 Monthly unique shipments/API calls/requests/subaccounts/domains etc. can be increased at the request of the Client by mutual agreement of the Parties accepted via email correspondence based on the invoice provided by the Contractor.

    4. Any upgrades or modifications of Digital solutions of this Agreement for the needs of the Client are considered as individual development and should be paid by the Client additionally.

  2. Payment procedure and terms

    1. This Agreement adjusts the mutual relations of the Parties, connected with offering of the following Digital solutions (hereinafter referred to as «the Service»)

    2. Subscription to the Service is a subject of pre-agreed pricing plan via email correspondence, with an account manager for the limitations of the unique shipments/API calls/requests.

    3. Acceptance of an agreement , further the acceptance of commercial offer is a full and unconditional acceptance by the Client of the terms set forth in this Contract, by confirmation of the Agreement and completion of the Charges to the bank account provided by the Contractor.

    4. This Agreement is valid from the moment the Charges are credited to the Contractor`s account, which is well-confirmed by the Contractor’s Finance department.

    5. The charges for the Services (“Charges”) are as per individual quotations for the relevant Services issued and provided by the Contractor, and agreed with each Client individually.

    6. Charges must be paid by the Client through the Rosoom payment system or can be made by bank transfer on the basis of invoices issued by the Contractor.

    7. All bank commissions shall be paid by the Client (in the field 71A of the SWIFT message to be stated “OUR”)

      The Charges include the payment for the Service, only specified in the Commercial offer and must be paid without any deductions. All additional possible taxes and fees associated with the payment of the cost of the Service to the Contractor are paid by the Client independently. The number of unused API calls/ requests/ unique shipments (if provided in the Commercial offer subscription plan) during the month cannot be transferred to the next month and is automatically canceled at the end of the month. The calculation of the Client’s API calls/requests/ unique shipments starts from the beginning of a calendar month, not from the date of starting of the Client’s subscription. If the Client exceeds the monthly number of API calls/ requests/ unique shipments, the Client’s API key will be automatically switched off in this case.

    8. The payment of Charges, arranged by the Client, is non refundable.

  3. Duties of the Parties

    1. Obligations of the Contractor

      1. To give the Client the API key and/or credentials for access for the term agreed with the Contractor via email correspondence.

      2. The Contractor undertakes to provide the API key and/or credentials for access (to the Contractor’s Service) to the Client within 3 (three) business days from the date of receipt of the payment to the Contractor's account, according to the clause 2

      3. The Service is provided by the Contractor to the Client according to the Developer Portal posted on the Contractor's website. Any functions or options that are not mentioned in the Developer Portal are not included in the Service and will not be provided to the Client by the Contractor. The Contractor can change the Developer Portal at any time without any prior notice to the Client (https://docs.searates.com/)

      4. The Contractor undertakes to correct errors found by the Client regarding the Services within 30 days from the date of informing by the Client about them.

      5. The technical support should be provided by the Contractor to the Client during the Contractor’s working hours (from 09.00 am till 06.00 pm GMT+2 time zone, from Monday till Friday) during the term of providing Services.

      6. The Contractor should in no case have any financial or penal obligations to the Client.

    2. Duties of the Client

      1. To pay the Contractor’s invoices on time.

      2. Any upgrades or modifications of Digital Solutions, which are used for providing Services for the needs of the Client are considered as individual development and should be paid by the Client additionally.

      3. Do not transfer the API key and credentials given by the Contractor to third Party in any form.

  4. Parties’ liabilities

    1. The Parties of the Agreement will be reciprocally liable for non-fulfilment or the improper fulfilment of their obligations under this Agreement.

    2. Both Parties will carry out their obligations in the proper way, doing their best to assist another party in fulfilment of its obligations.

    3. The Parties will not be liable for failure or improper fulfilment of their obligations under this Agreement if such failure or improper fulfilment of either Party is caused by the Acts of God (natural disasters, military operations, fire, strikes, etc), including the events specified in ICC Force-majeure clause 2003 and ICC hardship clause 2003.

    4. The occurrence of circumstances referred to in clause 4.3 hereof is not a basis for refusing payment for the Services performed prior to the occurrence of these circumstances.

  5. Arbitrating clause

    1. Die Vertragsparteien bemühen sich um eine gütliche Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus diesem Abkommen ergeben.

    2. Jede außergerichtliche Forderung muss innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt, an dem der Grund für die Streitigkeit eingetreten ist, eingereicht werden.

    3. The Party that got the claim ought to respond on the point within one month from the moment of claim’s receiving. In case no settlement can be reached through the exchange of claims and negotiations, the case should then be submitted to the court below.

    4. Any dispute arising out of the formation, performance, interpretation, nullification, termination or invalidation of this Agreement or arising therefrom or related thereto in any manner whatsoever, shall be settled by arbitration in accordance with the provisions set forth under the DIAC Arbitration Rules (“the Rules”), by one arbitrator appointed in compliance with the Rules.

    5. The seat, or legal place, of arbitration shall be Dubai, UAE.

    6. The language to be used in the arbitral proceedings shall be English.

    7. This Agreement will be interpreted and performed in accordance with its own terms and conditions, and in any matters not envisaged herein, it will be governed by the laws of England and Wales, adapting to these regulations the obligations and liabilities of the Parties.

  6. Personal Data Protection

    1. The Contractor does not collect personal data in the Agreement.

    2. Once the Client registers its account with Contractor’s websites, he agrees to provide his data as per Terms of Service https://www.searates.com/tos/#by-using

  7. Miscellaneous

    1. The initial term of providing the Services is based on the Commercial offer, starting according to the clause 3.1.2.

    2. Either Party may terminate this Agreement by written notice to the other on or at any time after the occurence of any of the following events: (i) a material breach by the other Party of an obligation under this Agreement and, if the breach is capable of remedy, the defaulting Party failing to remedy the breach within 30 (thirty) days of receipt of notice of such breach; (ii) the other Party becomes insolvent or goes into liquidation; (iii) the other Party has a resolution passed or a petition presented for its winding-up or dissolution; (iv) the making of an administration order in relation to the other Party, or the appointment of a receiver over, or an encumbrancer taking possession of or selling, an asset of the other Party; (v) the other Party making an arrangement or composition with its creditors generally or making an application to a court of competent jurisdiction for protection from its creditors generally; or (vi) any event analogous to those set out in (ii) to (v) in any relevant jurisdiction.

    3. Without prejudice to cl. 7.2 the Contractor reserves the right to early terminate the rendering of Services / part of Services under this Agreement in case of liquidation of the Contractor and/or initial service providers.

    4. Any amendments, addenda and appendices to the present Agreement are considered as its integral part and are valid only being made in writing and signed by duly authorized representative of both Parties and come in force from the moment of their signing.

    5. The Parties shall not without the written consent of the other Party at any time during the term of this Agreement or thereafter use any confidential information, knowledge, documents, or other data relating to the other Party otherwise than for the purpose of performing its obligations under this Agreement. The confidentiality obligation of this clause shall not be applied to any information that receiving Party can prove: (i) that was public at the date of this Agreement or thereafter became public prior to the time of disclosure otherwise that through a breach of confidentiality obligation; (ii) that was already in the possession of the receiving Party at the time of disclosure without any restrictions on disclosure; (iii) that was lawfully acquired from a third party without any restriction on disclosure; and (iv) that was required to be disclosed pursuant to any applicable law, regulation, judicial or administrative order or decree, or request by other regulatory organization having authority pursuant to the law.

    6. This Agreement is considered valid as the original for both Parties for providing in banks, tax and others, for the purpose of fulfillment by the Parties of the obligations on it.

    7. This Agreement shall constitute the entire agreement between the Parties with respect to the subject matter hereof, and supersede all other oral and written representations, understandings, or agreements relating to the subject matter hereof.

  8. Legal addresses and bank details of the Contractor

    Contractor

    SEARATES FZE JAFZA 17, 5TH Floor, Dubai,

    UAE, PO Box 17000

    TRN: 104017998600003

    Account name: SEARATES FZE

    Bank Name: HSBC Bank Middle East Limited

    Bank address: Jebel Ali, Branch, PO Box 66,

    Dubai, UAE

    USD IBAN: AE210200000023186091100

    EUR IBAN: AE910200000023186091101

    AED IBAN: AE750200000023186091001

    Swift Code / BIC: BBMEAEAD

    Note: if the payer's country is not connected to the

    IBAN system, please, use as below:

    USD Account Number: 023-186091-100

    EUR Account Number: 023-186091-101

    AED Account Number: 023-186091-001