IMO Classes

The Carriage of dangerous goods and marine pollutants in sea-going ships is respectively regulated in the International Convention for the Safety of the Life at Sea (SOLAS) and the International Convention for the Prevention of pollution from Ships (MARPOL).

Relevant parts of both SOLAS and MARPOL have been worked out in great detail and are included in the International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code, thus making this Code the legal instrument for maritime transport of dangerous goods and marine pollutants. As of 1st January 2004, the IMDG Code will become a mandatory requirement.

Classification of dangerous goods

For all modes of transport (sea, air, rail, road and inland waterways) the classification (grouping) of dangerous goods, by type of risk involved, has been drawn up by the UNITED NATIONS Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods (UN).

Klasse 8: Ätzende Stoffe

Class 8

Ätzende Stoffe

1. Im Sinne dieses Unterkapitels bezeichnet "ätzende Stoffe" (Klasse 8) eine Flüssigkeit oder einen Feststoff, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums die menschliche Haut an der Kontaktstelle vollständig zerstört. Eine Flüssigkeit, die eine starke Korrosionsrate auf Stahl oder Aluminium aufweist, ist ebenfalls ein korrosives Material.

2. Wenn menschliche Erfahrungen oder andere Daten darauf hindeuten, dass die Gefährdung eines Materials größer oder kleiner ist als die Ergebnisse der in Absatz (a) dieses Abschnitts genannten Prüfungen, kann RSPA seine Klassifizierung ändern oder feststellen, dass das Material nicht den Anforderungen dieses Unterkapitels unterliegt.

3. Spätestens am 30. September 1995 unter Verwendung der am 30. September 1995 in Kraft getretenen Verfahren nach 49CFR 173, Anhang A (siehe 49CFR Teil 173, Anhang A, überarbeitet ab 1. Oktober 1994) für angemessene Expositionszeiten erstellte Hautkorrosionstestdaten können zur Klassifizierung und Zuordnung der Verpackungsgruppe für hautkorrosive Materialien der Klasse 8 verwendet werden.

454 kg (1001 lbs) oder mehr Bruttogewicht eines korrosiven Materials. Obwohl die Korrosivklasse sowohl Säuren als auch Basen umfasst, bezieht sich die Gefahrgutbelastungs- und Trenntabelle nicht auf die Trennung verschiedener inkompatibler korrosiver Stoffe voneinander. Dennoch sollte beim Versand von korrosiven Stoffen darauf geachtet werden, dass inkompatible korrosive Stoffe nicht vermischt werden können, da viele korrosive Stoffe beim Vermischen sehr heftig reagieren. Bei der Reaktion auf einen Transportunfall mit korrosiven Materialien (insbesondere einer Mischung aus korrosiven Stoffen) ist Vorsicht geboten.