INCOTERMS 2000: ICC OFFIZIELLE REGELN FÜR DIE AUSLEGUNG VON HANDELSBEDINGUNGEN

DAF - Geliefert an der Grenze (benannter Ort)
Dieser Begriff kann verwendet werden, wenn die Waren auf Schiene und Straße transportiert werden. Der Verkäufer bezahlt den Transport zum genannten Lieferort an der Grenze. Der Käufer übernimmt die Zollabfertigung und bezahlt den Transport von der Grenze zu seinem Werk. Der Gefahrübergang erfolgt an der Grenze.
Dieser Begriff kann unabhängig von der Beförderungsart verwendet werden, wenn Waren an einer Landgrenze geliefert werden sollen. Wenn die Lieferung im Bestimmungshafen, an Bord eines Schiffes oder auf dem Kai (Werft) erfolgen soll, wird die DES oder DEQ Begriffe hätten verwendet werden sollen.

Incoterms 2020
- ExW — Ab Werk
- EZV — Kostenloser Spediteur
- FAS — Kostenlos neben dem Schiff
- FOB — Frei an Bord
- CFR — Kosten und Fracht
- CIF — Kosten, Versicherung und Fracht
- CIP — Fracht- und versicherungspflichtig Тo
- DAP — Lieferung an Ort und Stelle
- DPU — Geliefert Benannter Ort Entladen
- DDP — Geliefert verzollt
Incoterms 2010
- CFR — Kosten und Fracht
- CIF — Kosten, Versicherung und Fracht
- CIP — Fracht- und versicherungspflichtig Тo
- CPT (benutzerdefinierter Post Typ) — Fracht bezahlt an
- DAP — Lieferung an Ort und Stelle
- DDP — Geliefert verzollt
- DAT — Lieferung im Terminal
- ExW — Ab Werk
- FAS — Kostenlos neben dem Schiff
- EZV — Kostenloser Spediteur
- FOB — Kostenlos an Bord
Incoterms 2000
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Track & Trace System
Der Containerverfolgungsdienst bietet eine sehr bequeme und einfach zu bedienende Möglichkeit, den aktuellen Standort von Containern mit Ihrer Fracht anhand der Containernummer zu verfolgen.
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Reale Transitzeit für Seefracht
Informieren Sie sich über die Transitzeit der Fracht auf den gängigen Containerschifffahrtslinien zwischen Lade- und Löschhafen.
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Seelinienforscher
Der Dienst ist für die Bestimmung von Reedereien bestimmt, deren Schiffe den gewählten Hafen oder die gewählte Richtung anlaufen.
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Containerterminals Explorer
Der Dienst ist für die Bestimmung der Seehafenliste vorgesehen.