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Gefahrenklassen der Fracht

 

Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe Der Begriff der Klasse 6.2 umfast ansteckungsgefährliche Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten), von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen. Beispiel: Klinischer Abfall.

Für Zwecke dieser Klasse gelten Viren, Mikroorganismen sowie Gegenstände, die mit Viren oder Mikroorganismen kontaminiert sind, als Stoffe dieser Klasse.

Die Stoffe der Klasse 6.2 sind wie folgt unterteilt:

1 Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen
2 Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich nur für Tiere
3 Klinische Abfälle
4 Diagnostische Proben.

Ansteckungsgefährliche Stoffe sind der Klasse 6.2 und der UN-Nummer 2814 beziehungsweise 2900 auf Grund ihrer Zuordnung zu einer der drei Risikogruppen, welche auf den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelten und im "Laboratory Biosafety Manual, Second Edition (1993)" der WHO veröffentlichten Kriterien basieren, zuzuordnen. Eine Risikogruppe wird durch die Pathagonität des Organismus, der Art und der relativen Leichtigkeit der Übertragung, die Höhe des Risikos sowohl für ein Individuum als auch für die Allgemeinheit und die Möglichkeit, durch die Verfügbarkeit bekannter und wirksamer vorbeugender Mittel und Behandlungen Krankheiten zu heilen, charakterisiert.

Die Kriterien für jede Risikogruppe in Abhängigkeit von der Höhe des Risikos sind:

Risikogruppe 4:

Krankheitserreger, der normalerweise ernste Krankheiten bei Menschen oder Tieren hervorruft und der, direkt oder indirekt, leicht von einem Individuum auf ein anderes übertragen werden kann und gegen den eine wirksame Behandlung und Vorbeugung normalerweise nicht verfügbar ist (d.h. hohe individuelle Gefahr und hohe Gefahr für die Allgemeinheit).

Risikogruppe 3:

Krankheitserreger, der normalerweise ernste Krankheiten bei Menschen oder Tieren hervorruft, der sich aber gewöhnlich nicht von einem infizierten Individuum auf ein anderes überträgt und gegen den eine wirksame Behandlung und Vorbeugung verfügbar ist (d.h. hohe individuelle Gefahr und geringe Gefahr für die Allgemeinheit).

Risikogruppe 2:

Krankheitserreger, der Krankheiten bei Menschen oder Tieren hervorrufen kann, eigentlich aber keine ernste Gefahr darstellt, und gegen den, obwohl er bei Exposition eine ernste Infektion verursachen kann, eine wirksame Behandlung und Vorbeugung verfügbar ist, so dass die Gefahr einer Infektionsübertragung begrenzt ist (d.h. mäßige individuelle Gefahr und geringe Gefahr für die Allgemeinheit).

Die Risikogruppe 1 umfasst Mikroorganismen, bei denen es wenig wahrscheinlich ist, dass sie bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen (d.h. keine oder nur sehr geringe individuelle Gefahr und keine oder nur sehr geringe Gefahr für die Allgemeinheit). Stoffe, die nur solche Mikroorganismen enthalten, gelten nicht als ansteckungsgefährliche Stoffe im Sinne dieser Vorschriften.

Klasse
Klasse 1.
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 2.
Gase
Klasse 3.
Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1.
Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2.
Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3.
Stoffe, die in Berührung mit Wasser feuergefährliche Gase entwickeln
Klasse 5.1.
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2.
Organische Peroxide
Klasse 6.1.
Giftige Stoffe
Klasse 6.2.
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7.
Radioaktive Stoffe
Klasse 8.
Korrodierend wirkende Stoffe
Klasse 9.
Andere gefährliche Stoffe und Gegenstände



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