| Radioaktive Stoffe |
Radioaktive Stoffe sind Stoffe, die Radionuklide enthalten, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration als auch die Gesamtaktivität je Sendung die in den Absätzen 2.2.7.7.2.1 bis 2.2.7.7.2.6 ADR/RID aufgeführten Werte übersteigt.
Nach 2.2.7.1.2 ADR/RID fallen folgende radioaktive Stoffe für Zwecke des ADR nicht unter die Klasse 7:
1. radioaktive Stoffe, die integraler Bestandteil der Beförderungsmittel sind;
2. radioaktive Stoffe, die innerhalb von Anlage befördert werden, in denen geeignete Sicherheitsvorschriften in Kraft sind und wo die Beförderung nicht auf öffentlichen Straßen oder Schienen erfolgt;
3. radioaktive Stoffe, die in Personen oder lebende Tiere für diagnostische oder therapeutische Zwecke implantiert oder inkorporiert wurden;
4. radioaktive Stoffe in Verbrauchs- und Gebrauchsprodukten, die eine vorschriftsmäßige Genehmigung/Zulassung erhalten haben und zum Verkauf an den Endverbraucher gelangen;
5. natürliche Stoffe und Erze, die in der Natur vorkommende Radionuklide enthalten, wobei eine Bearbeitung für den Gebrauch dieser Radionuklide nicht beabsichtigt ist, vorausgesetzt, die Aktivitätskonzentration dieser Stoffe überschreitet nicht das Zehnfache der in Absatz 2.2.7.7.2 ADR/RID angegebenen Werte.
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