| Korrodierend wirkende Stoffe |
Der Begriff der Klasse 8 umfasst Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse, die durch chemische Einwirkung die Epithelgewebe der Haut oder der Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen oder die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen können. Unter den Begriff dieser Klasse fallen auch Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit natürlicher Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden. Beispiele: Schwefelsäure, Natronlauge, Quecksilber.
Die Stoffe und Gegenstände der Klasse 8 sind wie folgt unterteilt:
- Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr:
-Stoffe sauren Charakters;
-Stoffe basischen Charakters;
-Sonstige ätzende Stoffe;
- Gegenstände;
- Ätzende entzündbare Stoffe
- Ätzende selbsterhitzungsfähige Stoffe;
- Ätzende Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln;
- Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe;
- Ätzende giftige Stoffe;
- Ätzende entzündbare giftige flüssige Stoffe;
- Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende giftige Stoffe.
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