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Organische Peroxide

 

Klasse 5.2: Organische Peroxide.

Organische Peroxide Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide und Zubereitungen organischer Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1% Aktivsauerstoff und mehr als 1% Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5% Aktivsauerstoff und mehr als 7% Wasserstoffperoxid enthalten.
Beispiele: Dibenzoylperoxid (Härterpaste für Polyesterharz), Methylethyketonperoxid (Härter für Zweikomponenten-Lacke).

Organische Peroxide sind organische Stoffe, die das bivalente -O-O-Strukturelement enthalten und die als Derivate des Wasserstoffperoxids, in welchem ein Wasserstoffatom oder beide Wasserstoffatome durch organische Radikale ersetzt sind, angesehen werden können.

Die Stoffe der Klasse 5.2 sind wie folgt unterteilt:

P1 organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist;

P2 organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.

Klasse
Klasse 1.
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 2.
Gase
Klasse 3.
Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1.
Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2.
Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3.
Stoffe, die in Berührung mit Wasser feuergefährliche Gase entwickeln
Klasse 5.1.
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2.
Organische Peroxide
Klasse 6.1.
Giftige Stoffe
Klasse 6.2.
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7.
Radioaktive Stoffe
Klasse 8.
Korrodierend wirkende Stoffe
Klasse 9.
Andere gefährliche Stoffe und Gegenstände



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