Klasse 6.1: Giftige Stoffe.

Giftige Stoffe Der Begriff der Klasse 6.1 umfasst Stoffe, von denen aus der Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie bei einmaliger oder kurzdauernder Einwirkung in relativ kleiner Menge beim Einatmen, bei Aufnahme durch die Haut oder Einnahme zu Gesundheitsschäden oder zum Tode eines Menschen führen können.
Beispiele: Cyanwasserstoff (Blausäure), Arsen, Pestizide.

Klasse
Klasse 1.
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 2.
Gase
Klasse 3.
Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1.
Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2.
Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3.
Stoffe, die in Berührung mit Wasser feuergefährliche Gase entwickeln
Klasse 5.1.
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2.
Organische Peroxide
Klasse 6.1.
Giftige Stoffe
Klasse 6.2.
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7.
Radioaktive Stoffe
Klasse 8.
Korrodierend wirkende Stoffe
Klasse 9.
Andere gefährliche Stoffe und Gegenstände



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