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Gefahrenklassen der Fracht

 

Klasse 4.2

Selbstentzündliche Stoffe
Der Begriff der Klasse 4.2 umfasst:

-pyrophore Stoffe; dies sind Stoffe einschließlich Gemische und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von fünf Minuten entzünden. Diese Stoffe sind die am leichtesten selbstentzündlichen Stoffe der Klasse 4.2 und

-selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gegenstände; dies sind Stoffe und Gegenstände einschließlich Gemische und Lösungen, die in Berührung mit Luft ohne Energiezufuhr selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in großen Mengen (mehrere Kilogramm) und nach einem längeren Zeitraum (Stunden oder Tagen) entzünden.

Beispiele: Weißer Phosphor, Kohle (pflanzlichen Ursprungs), Fischmehl.
Klasse
Klasse 1.
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 2.
Gase
Klasse 3.
Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1.
Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2.
Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3.
Stoffe, die in Berührung mit Wasser feuergefährliche Gase entwickeln
Klasse 5.1.
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2.
Organische Peroxide
Klasse 6.1.
Giftige Stoffe
Klasse 6.2.
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7.
Radioaktive Stoffe
Klasse 8.
Korrodierend wirkende Stoffe
Klasse 9.
Andere gefährliche Stoffe und Gegenstände





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