Ab 15. November gilt in Österreich erstmals für alle Lkw und Sattelzüge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eine Winterreifen- und Schneekettenmitnahmepflicht.
Diese Fahrzeuge müssen auf mindestens einer Antriebsachse Winterreifen mit einer entsprechenden M+S-Kennzeichnung verwenden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt und bleibt bis 15. März bestehen. Für Transporter und Pkw bis 3,5 Tonnen gilt in Österreich auch weiterhin keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings darf bei Durchfahrtsverboten mit dem Zusatz „Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ nur weitergefahren werden, wenn entweder Schneeketten oder Winterreifen aufgezogen sind.
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