IMO-Klassen

Die Beförderung von gefährlichen Gütern und Meeresschadstoffen auf Seeschiffen ist im Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) bzw. im Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) geregelt.

Relevante Teile von SOLAS und MARPOL wurden sehr detailliert ausgearbeitet und sind im IMDG-Kodex (International Maritime Dangerous Goods) enthalten, wodurch dieser Kodex zum Rechtsinstrument für die Beförderung gefährlicher Güter und mariner Schadstoffe auf See wird. Ab dem 1. Januar 2004 wird der IMDG-Code zwingend vorgeschrieben.

Klassifizierung von gefährlichen Gütern

Für alle Verkehrsträger (See, Luft, Schiene, Straße und Binnenschifffahrt) wurde die Klassifizierung (Gruppierung) von Gefahrgütern nach der Art des jeweiligen Risikos vom Sachverständigenausschuss der VEREINTEN NATIONEN für die Beförderung gefährlicher Güter (UN) festgelegt.

Klasse 1: Sprengstoffe.

Subclass 1.1

Unterklasse 1.1: Sprengstoffe

Besteht aus Explosivstoffen, bei denen die Gefahr einer Massenexplosion besteht. Eine Massenexplosion ist eine Explosion, die fast die gesamte Ladung sofort in Mitleidenschaft zieht.

Subclass 1.2

Unterklasse 1.2: Sprengstoffe

Besteht aus Explosivstoffen, die eine Projektionsgefahr, aber keine Massenexplosionsgefahr darstellen.

Subclass 1.3

Unterklasse 1.3: Sprengstoffe

Besteht aus Explosivstoffen, die eine Projektionsgefahr, aber keine Massenexplosionsgefahr darstellen.

Subclass 1.4

Unterklasse 1.4: Sprengstoffe

Besteht aus Sprengstoffen, die eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die explosive Wirkung ist weitgehend auf das Versandstück beschränkt, und es ist nicht zu erwarten, dass Bruchstücke von nennenswerter Größe oder Reichweite entstehen. Ein von außen einwirkendes Feuer darf nicht zu einer praktisch sofortigen Explosion fast des gesamten Inhalts des Versandstücks führen.

Subclass 1.5

Unterklasse 1.5: Sprengstoffe

Besteht aus sehr unempfindlichen Explosivstoffen. Diese Abteilung umfasst Stoffe, die massenexplosionsfähig, aber so unempfindlich sind, dass die Wahrscheinlichkeit einer Zündung oder eines Übergangs vom Brennen zur Detonation unter normalen Transportbedingungen sehr gering ist

Subclass 1.6

Unterklasse 1.6: Sprengstoffe

Besteht aus extrem unempfindlichen Gegenständen, die keine Gefahr von Massenexplosionen aufweisen. Diese Abteilung umfasst Gegenstände, die nur extrem unempfindliche detonierende Stoffe enthalten und bei denen die Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Zündung oder Ausbreitung vernachlässigbar ist